Spam: Gravenreuth droht Bundeskanzler
Die FDP und die PDS hätten in mindesten zwei Fällen "fast freiwillig" Unterlassungserklärungen abgegeben. Die CSU hat ihre E-Cards eingestellt. Wegen unerwünschter Zusendung eines CSU-Newsletters hat ein Jurastudent aus Rostock vor dem dortigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt.
Auch die Republikaner hätten ihre E-Cards "aus rechtlichen Gründen" vom Netz genommen- reagierten ansonsten aber nicht fristgerecht auf eine Abmahnung. Das Landgericht München I erließ daher eine einstweilige Verfügung gegen die Partei.
Besonders viel Spam gebe es aber von der SPD, so Gravenreuth. Hier habe nicht nur die Bundes-Partei, sondern auch viele Ortsvereine selbstständige E-Cards oder Newsletter in das Netz gestellt, so beispielsweise der SPD-Stadtverband Bedburg. Wegen einer Werbe-Mail abgemahnt, lehnte man dort jede eigene Verantwortung unter Hinweis auf § 3 ParteienG ab und schob so die Verantwortung auf den Landesverband NRW, so Gravenreuth.
Der Landesverband reagierte auf die Abmahnung überhaupt nicht, gleichzeitig kämen jedoch weitere Werbe-Mails von der Bundes-SPD. Letztere erklärte auf die Abmahnung hin, dass man einen Filter gesetzt hätte. Anders als der nach der einstweiligen Verfügung von den Grünen gesetzte Filter sei der der SPD aber vollkommen wirkungslos. Allenfalls bei einer Identität zwischen der Absender- und der Empfänger-Adresse sei ein Versand nicht möglich. Wenn man dagegen die Mail von test@gravenreuth.de an gravenreuth@gravenreuth.de adressierte, wurde sie problemlos ausgeführt.
"Es kam sogar noch schlimmer, die so verwendeten Test-Adressen wurden erkennbar gespeichert, so dass ein weiterer Newsletter diesmal adressiert an 'liebe(r) Test' ging" , so Gravenreuth. "Auf die Wirkungslosigkeit der Filter hingewiesen, kam nur noch Schweigen bei der SPD."
So erwirkte Gravenreuth vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die SPD. Gravenreuth: "Wenn wieder eine Werbe-Mail kommt, droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an Herrn Gerhard Schröder."