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newDSL bietet Breitband-Flatrate für 19,89 Euro (Update)

AGB verbieten Aufsuchen von Sex-Seiten. Die Firma Pavel Khessine aus Köln bietet unter dem Namen newDSL eine DSL-Flatrate auf Basis eines bestehenden T-DSL-Anschlusses der Deutschen Telekom AG an, die 19,89 Euro kosten soll.
/ Andreas Donath
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Der Anbieter will keine Einrichtungsgebühr und achtet auch nicht auf eine Zeit- oder Volumenbegrenzung. Die Firma bietet Download-Geschwindigkeiten von bis zu 768 kbit/s sowie Upload-Geschwindigkeiten von bis zu 128 kbit/s.

Pavel Khessine verspricht eine Freischaltung nach wenigen Tagen und verlangt eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Die Verbindung wird nach jeweils 24 Stunden ununterbrochener Verbindung getrennt und kann sofort wiederhergestellt werden.

Ein wenig spaßig mutet Punkt 4.2 der AGB des Wiederverkäufers an, dessen potenzielle Auslegung jeder Interessent bedenken sollte: "Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, im Rahmen seiner Nutzung keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf Angebote mit solchen Inhalten hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen (Hyperlinks). Dies gilt insbesondere für solche Inhalte, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, den Krieg verherrlichen oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen von newDSL zu schädigen."

Eine zeitgleiche Nutzung des Accounts auf mehreren Rechnern ist nicht erlaubt.

Update:

Nachdem die ursprünglichen AGB in einigen Punkten für helle Aufregung bei den Interessenten gesorgt haben, hat NewDSL.de seine Geschäftsbedingungen nachgebessert.

Unter 4.2 heißt es nun lediglich: "Der Kunde ist für sämtliche Aktionen im Rahmen seiner Nutzung der newDSL-Dienste selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich, nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen, insbesondere keine Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Gesetzes zum Schutz der Jugend, des Datenschutzrechts sowie Vorgaben für Erwachsenenangebote und weitere Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Die ursprünglich dort stehenden und in der ersten Fassung dieses Artikels aufgestellten AGB sind im kritisierten Punkt nicht mehr gültig.

Nach Angaben von NewDSL.de haben sie 35.000 User wollten sich schon allein in den ersten Tagen über die Flatrate informiert.


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