dmmv begrüßt neue EU-Datenschutzrichtlinie
Der Rat der EU bestätigt mit seiner Entscheidung das Setzen von Cookies nach vorheriger Information, aber ohne die zuvor erteilte Zustimmung des Nutzers – nach Ansicht des dmmv ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Geschäftsgrundlagen im Online-Marketing und E-Commerce. Noch im ersten Entwurf hatte die Richtlinie zwingend die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in die Verwendung des Cookies vorgesehen.
Die kürzlich verabschiedete Fassung der Richtlinie, die im Oktober in Kraft tritt, sieht dementgegen eine Opt-Out-Lösung vor und entspricht nach Ansicht des dmmv weitgehend deutschem Recht. Danach ist eine zeitlich vorgelagerte Information des Nutzers für den Fall vorgesehen, dass mit Hilfe eines Cookies die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten vorbereitet werden soll.
Auch die anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen nach dem Ratsbeschluss künftig sicherstellen, dass die Nutzer vor der Verwendung von Cookies oder vergleichbaren Techniken zur Datenerhebung umfassend über den Einsatz und den Zweck der Datenspeicherung informiert werden.
Die zunehmende Angleichung des Datenschutzes in Europa stößt beim dmmv auf große Zustimmung: "Wir haben uns im Vorfeld vehement gegen das restriktive Vorhaben gestellt, mit dem bespielsweise der Einsatz von virtuellen Einkaufskörben unnötig erschwert worden wäre. Daher freuen wir uns, dass das Europäische Parlament unserer Forderung in puncto Cookie-Regelung nachgekommen ist" , zeigte sich dmmv-Geschäftsführer Alexander Felsenberg zufrieden, dass deutsche Unternehmen keinen nennenswerten Wettbewerbsnachteil durch die Regelung erfahren haben.
Mit der verabschiedeten Richtlinie ist der Rat der Europäischen Union den Vorstellungen des dmmv sowie zahlreicher Unternehmen und Wirtschaftsverbände nachgekommen, die gegen die restriktive ursprüngliche Fassung protestiert hatten. Die Einrichtung und Bereitstellung virtueller cookiebasierter Einkaufskörbe sei somit ohne vorheriges (unpraktikables) Abfrageverfahren möglich.