E-Postkarten-Aktion der Grünen durch Gravenreuth gestoppt
Damit die zu verschickende E-Postkarte ankommt, muss natürlich die E-Mail-Adresse des Empfängers angegeben werden. Aber nicht nur die Empfängeradresse, sondern auch die Absenderadresse kann man frei wählen oder auch frei lassen. Wenn keine oder eine gefälschte E-Mail-Adresse als Versandadresse angegeben wird, kann der Empfänger den Absender natürlich nicht identifizieren. Damit gleicht diese Funktion ähnlichen Diensten, wie etwa der Weiterleitungsoption für Artikel bei Spiegel Online, die jede formal richtige E-Mail-Adresse akzeptieren.
Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth hat nach Erhalt einer solchen E-Card von einer gefälschten Absenderadresse die Grünen abgemahnt. Die Grünen haben seinen Angaben zufolge daraufhin den im Internetrecht versierten Professor Hören (Uni Münster) als Vermittler eingeschaltet. Mit dessen Vergleichsvorschlag (Abgabe einer Unterlassungserklärung durch die Grünen und Verzicht auf die Abmahnkosten des Rechtsanwalts Gravenreuth) war er nach Eigenangaben grundsätzlich einverstanden; es erfolgte bislang jedoch keine Reaktion durch die Grünen.
Nach herrschender Rechtsprechung ist eine E-Mail-Werbung (ebenso wie eine Telefon- oder Telefax-Werbung) an Personen, zu denen bisher kein Kontakt bestand, rechtlich unzulässig und kann gerichtlich untersagt werden. Wie das LG München I nach Angaben von Rechtsanwalt Gravenreuth erst vor einigen Tagen wieder entschieden hat (LG München I, Az.: 21 O 9959/02), haftet für derartige E-Mail-Werbung nicht nur derjenige, der die E-Mail versandt hat, sondern auch derjenige, der durch die E-Mail begünstigt ist - bei der "joschka.de" also die Grünen.
Das LG München I (Az. 13 0 476/02) hat nach Gravenreuths Angaben nun eine einstweilige Verfügung gegen die Grünen erlassen. Bei Wiederholung droht dem Bundesvorstand der Grünen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft. Bei Redaktionsschluss dieses Artikels existierte die Funktion auf der Website joschka.de noch.
Nachdem die FDP ebenfalls über Werbe-E-Mails versucht, ihre angestrebten 18 Prozent zu erreichen, habe Rechtsanwalt Gravenreuth sie aus Gründen der "politischen Ausgewogenheit" (sic!) wegen einer derartigen Spam-Mail ebenfalls abgemahnt.