Jugendschutz: Polizei macht Berliner Internet-Café dicht
Laut Polizeipressestelle wurde das Café zwischen 15:30 und 20:15 Uhr von Polizeibeamten und Mitarbeitern des Gewerbe- und des Jugendamtes kontrolliert. Man habe 17 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren angetroffen, die "unter anderem Counter Strike mit Altersfreigaben von 16 bzw. 18 Jahren spielten" . Bemängelt wurde, dass allein zehn Kinder im Alter von 12 bis 13 Jahren gegeneinander eine von der USK erst ab 16 Jahren freigegebene Counter-Strike-Version spielten. Gegen die Minderjährigen wurden Platzverweise ausgesprochen.
"Da der 28-jährige Betreiber bei zurückliegenden Kontrollen bereits eindringlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen worden war, eröffneten die Beamten jetzt ein Strafverfahren nach dem Jugendschutzgesetz" , heißt es in der Mitteilung.
Auch für Internet-Café-Betreiber ohne Spielerechner dürfte die folgende Feststellung der Polizei interessant sein: "Ferner hatte sich herausgestellt, dass der Internetzugang uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf pornografische und indizierte Seiten bot." Auf der von den Jugendministern der Länder erstellten Seite www.jugendschutz.net(öffnet im neuen Fenster) findet man einen Artikel aus der Beck-Zeitschrift "MultiMedia und Recht aktuell" der Ausgabe 5/2000 im pdf-Format, der sich mit der " Verantwortlichkeit von Internet-Café-Betreibern(öffnet im neuen Fenster) " befasst. Darin heißt es abschließend, dass die Betreiber von Internet-Cafés dafür verantwortlich sind, Minderjährigen den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten zu verwehren.
Im Rahmen der Ermittlungen im betroffenen Internet-Café hat die Polizei zudem noch sechs gebrannte Datenträger wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Urhebergesetz beschlagnahmt.