Jugendschutz: Polizei macht Berliner Internet-Café dicht
Kinder spielten ab 16 Jahren freigegebenes Spiel Counter Strike
Die Berliner Polizei hat am vergangenen Freitag ein Internet-Cafe in der Machnower Straße in Berlin-Zehlendorf geschlossen und versiegelt. Nach vorangegangenen Ermittlungen habe sich der Verdacht von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz erhärtet - insbesondere da Kinder dort den beliebten, aber erst ab 16 Jahren freigegebenen First-Person-Shooter Counter Strike spielten.
Laut Polizeipressestelle wurde das Café zwischen 15:30 und 20:15 Uhr von Polizeibeamten und Mitarbeitern des Gewerbe- und des Jugendamtes kontrolliert. Man habe 17 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren angetroffen, die "unter anderem Counter Strike mit Altersfreigaben von 16 bzw. 18 Jahren spielten". Bemängelt wurde, dass allein zehn Kinder im Alter von 12 bis 13 Jahren gegeneinander eine von der USK erst ab 16 Jahren freigegebene Counter-Strike-Version spielten. Gegen die Minderjährigen wurden Platzverweise ausgesprochen.
"Da der 28-jährige Betreiber bei zurückliegenden Kontrollen bereits eindringlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen worden war, eröffneten die Beamten jetzt ein Strafverfahren nach dem Jugendschutzgesetz", heißt es in der Mitteilung.
Auch für Internet-Café-Betreiber ohne Spielerechner dürfte die folgende Feststellung der Polizei interessant sein: "Ferner hatte sich herausgestellt, dass der Internetzugang uneingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf pornografische und indizierte Seiten bot." Auf der von den Jugendministern der Länder erstellten Seite www.jugendschutz.net findet man einen Artikel aus der Beck-Zeitschrift "MultiMedia und Recht aktuell" der Ausgabe 5/2000 im pdf-Format, der sich mit der "Verantwortlichkeit von Internet-Café-Betreibern" befasst. Darin heißt es abschließend, dass die Betreiber von Internet-Cafés dafür verantwortlich sind, Minderjährigen den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten zu verwehren.
Im Rahmen der Ermittlungen im betroffenen Internet-Café hat die Polizei zudem noch sechs gebrannte Datenträger wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Urhebergesetz beschlagnahmt.
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@ cmi vergiss es. es gibt menschen die sehen das was sie sehen wollen da es einfacher ist...
ist das ne Drohung ? :))) geh doch
Yo! Ich stimme vollkommen zu! Zuerst werden Spiele indiziert dann das Internet...
Gerichten geht eher selten das Geld aus ,)