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Tauziehen ums Moorhuhn: Phenomedia sieht Grafiker im Unrecht

Phenomedia AG: "Die Verträge sind rechtsgültig". Gestern hatte der Moorhuhn-Schöpfer und Grafiker Ingo Mesche über seine österreichische Anwaltskanzlei in einer Pressemitteilung erklärt, der Phenomedia AG die Lizenzrechte an dem aus Werbespielen bekannten Federvieh entzogen zu haben. Nun hat sich der Phenomedia-Vorstand Holger Müller dazu geäußert: "Der Erfolg hat viele Väter und ich kann gut verstehen, dass gerade die tolle Entwicklung des Moorhuhns Begehrlichkeiten weckt. Die Ansprüche, derer sich dieser Grafiker berühmt, bestehen aber nicht."
/ Christian Klaß
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Das sieht auch Nikolai Klute, der von Phenomedia in dieser Sache betraute Hamburger Rechtsanwalt so: "Das Niveau, mit der diese Auseinandersetzung eröffnet wurde, liegt deutlich im Tiefflugbereich. Die Phenomedia AG hat die Moorhuhnrechte und die Verträge sind rechtsgültig. Diese rechtliche Auseinandersetzung in die Öffentlichkeit zu zerren, ist offenkundig von verhandlungstaktischen Erwägungen getragen. Der Grafiker und sein Schweizer Anwalt verkennen aber, dass sie sich damit für jede gütliche Einigung disqualifiziert haben."

Mesche sei im Auftrag der Phenomedia AG tätig gewesen, einen bestehenden Vertrag habe er gekündigt und behaupte nun, die Phenomedia AG sei nicht mehr befugt, in irgendeiner Weise Moorhuhn-Rechte zu nutzen.

Die derzeit insolvente Phenomedia AG hat angekündigt, jeden Schaden, der durch "unrichtige Behauptungen" entstehe, gegenüber dem Grafiker geltend zu machen und behält sich gerichtliche Schritte "in jeder Hinsicht" vor.


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