Elektronische Anträge auf Rentenversicherungsleistungen
Aufs Amt muss man aber immer noch
Die Bundesregierung und die Rentenversicherung wollen einen weiteren Schritt in Richtung E-Government unternehmen. Zukünftig soll es Versicherten möglich werden, Anträge auf Rentenversicherungsleistungen bei ihren Versicherungsämtern und Gemeindebehörden auch auf elektronischem Wege zu stellen.
Die hierfür notwendigen gesetzlichen Regelungen gelten seit Beginn dieses Monats. Danach können bundesweit mehrere tausend Versicherungsämter bzw. Gemeindebehörden, die neben den ca. 350 Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger auf kommunaler Ebene Aufgaben der Sozialversicherung wahrnehmen, einen eingeschränkten Online-Zugang auf streng definierte Daten der Konten der Rentenversicherungsträger erhalten. Der Sachbearbeiter im Versicherungsamt soll dann einzelne im Konto gespeicherte Daten in das Erfassungsprogramm "Antrag-Online" am PC übernehmen können, den Antrag zusammen mit dem Antragsteller ergänzen und in Sekundenschnelle auf elektronischem Wege an den zuständigen Rentenversicherungsträger senden können.
Der bislang noch aufwendige Schriftverkehr zwischen Versicherungsämtern und Rentenversicherungsträgern soll dadurch langfristig entfallen. Dadurch werden unter anderem bei den Portokosten erhebliche Einsparungen möglich sein. Für den Versicherten wird das Online-Verfahren ebenfalls Vorteile bieten: Da bereits bei der Antragsaufnahme Daten des Versicherten vorliegen, kann sie zeitlich reduziert werden. Plausibilitätsprüfungen des Programms "Antrag-Online" erhöhen die Qualität der Daten, so dass Rückfragen der Rentenversicherungsträger minimiert und Bearbeitungszeiten der Anträge verkürzt werden sollen.
Zudem eröffnet das breit gestreute Netz von Versicherungsämtern und Gemeindebehörden mit dem neuen Verfahren eine moderne wohnortnahe Betreuung der Versicherten bei ihrer Antragstellung. Die technische Umsetzung soll - wegen der zu beachtenden datenschutzrechtlichen Auflagen - im Laufe des nächsten Jahres beginnen.
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