Phenomedia AG vom Neuen Markt verbannt

Moorhuhnmacher werden de-listed

Wegen Verstößen gegen Pflichten aus dem Regelwerk Neuer Markt (Ziffern 7.3.2, 7.1.7 Abs. 1, 7.1.1 sowie 2.2 Abs. 1 S. 4 ZulBedNM) hat die Deutsche Börse AG die Zulassung der Aktien der Phenomedia AG, Bochum, zum Neuen Markt außerordentlich beendet. Die Beendigung wird mit Ablauf des 26. Juli 2002 wirksam.

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Die Zulassung der Aktien zum Geregelten Markt bleibt davon unberührt, so die Deutsche Börse. Ein Zwischenbericht der Sonderprüfer Warth & Klein hatte bei der Phenomedia AG die Einbuchung nicht existenter Umsätze und Forderungen in dem Jahresabschluss 2001 bestätigt. Die Prüfer stellten fest, dass ähnliche Buchungen, jedoch in geringerem Umfang, bereits in den Jahresabschlüssen 1999 und 2000 gefunden wurden.

Der Vorstand der Phenomedia AG hatte am 14. Mai 2002 beim Amtsgericht Bochum die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft beantragt. Am 22. April begann die Sonderprüfung durch die vom Aufsichtsrat und vom Vorstand bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein. Am 15. April 2002 hatte der Aufsichtsrat der Phenomedia AG die Bestellung von Markus Scheer und Björn Denhard zu Mitgliedern des Vorstandes mit sofortiger Wirkung widerrufen, nachdem bekannt wurde, dass der Quartalsbericht zum 30. September sowie der Entwurf des Jahresabschlusses 2001 des Spieleentwicklers fehlerhaft waren.

Im Rahmen der eingeleiteten Restrukturierung hat Phenomedia einen großen Teil seiner Belegschaft entlassen. Das Unternehmen hatte sich besonders mit dem Spiel Moohrhuhn bundesweit einen Namen gemacht.

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