Reg TP: Bald neue Frequenzen für WLANs

Kurth: "UMTS und WLAN ergänzen sich"

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) sieht "nach eingehender technischer, marktlicher und regulatorischer Analyse" WLANs (Wireless Local Area Networks) nicht als Konkurrenz für UMTS. Vielmehr würden sich beide Systeme auf sinnvolle Weise zum Wohle aller Marktbeteiligten ergänzen. "Deshalb stellt die Reg TP neben den bisherigen Frequenzen im 2,4-GHz-Bereich weitere Frequenzen im 5-GHz-Bereich für neue WLAN-Anwendungen bereit", so Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde.

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Da WLANs nicht als flächendeckende zellulare Netze, sondern bestenfalls als punktuelle Lösungen für so genannte Hot Spots konzipiert seien, vermögen sie bei hohen Übertragungsraten nur vergleichsweise kleine Gebiete funktechnisch zu versorgen, dabei sei der RegTP zugolge eine Mobilität kaum gegeben. Im Gegensatz dazu seien UMTS-Netze grundsätzlich als bundesweite zellulare Mobilfunknetze konzipiert. Sowohl WLAN- als auch UMTS-Netze sind zur breitbandigen Datenübertragung geeignet, die Leistungsfähigkeit von UMTS im stationären Betrieb sei allerdings erheblich niedriger als bei WLAN.

"UMTS ist aber entscheidend besser geeignet, die Bedürfnisse der Nutzer nach Übertragung relativ hoher Datenraten unter gleichzeitiger voller Mobilität in möglichst großen Versorgungsbereichen zu befriedigen", legte Kurth dar. Substitutionsbeziehungen zwischen einer Datenübertragung über UMTS und einer Datenübertragung über WLANs seien daher nur vorstellbar, wenn der Nutzer kein Bedürfnis nach Mobilität und Verfügbarkeit in der Fläche hat.

"Eine Nutzung von WLAN-Frequenzen auch für öffentliche Anwendungen steht damit im Interesse von UMTS selbst und ist eher geeignet, den Geschäftserfolg von UMTS zu fördern als eine Unterbindung öffentlicher WLANs", zog Kurth als Fazit der Untersuchung.

Nach Ansicht der Reg TP ist es vorstellbar, dass die UMTS-Netzbetreiber WLANs auf der Basis selbst betriebener Netze wie auch als Diensteanbieter oder als "Roaming-Partner" ihren Kunden anbieten. Bei einem solchen Markt für WLANs würde sich ein solches "Verbundprodukt" aus Mobilfunk- und WLAN-Dienstleistungen als nachfrageorientiert darstellen und würde letztlich im Interesse sämtlicher Marktteilnehmer liegen, so die Behörde.

Die Reg TP hat daher den Entwurf einer Allgemeinzuteilung für WLANs im 5-GHz-Bereich vorbereitet. Diese Einschätzung soll allerdings aus Gründen eines transparenten, objektiven und diskriminierungsfreien Vorgehens durch eine Anhörung des Marktes zu der beabsichtigten Allgemeinzuteilung der Frequenzen im Bereich 5 GHz abgesichert werden, die im Amtsblatt der Reg TP vom 10. Juli 2002 bekannt gegeben werden soll.

Sollte es keine größeren Probleme geben, könnte in Deutschland schon bald der Weg für schnelle WLAN-Produkte mit bis zu 54 Mbit/s frei sein.

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