Bundestag beschließt Call-by-Call im Ortsnetz
Ab Dezember 2002 sollen Kunden auch im Ortsnetz Anbieter flexibel wählen können. Auch bei Ortsgesprächen sollen Telefonkunden in Zukunft flexibel ihren Anbieter wählen können. Wie auch beim Call-by-Call-Verfahren für Ferngespräche müssen Kunden dazu eine Vorwahl für den jeweiligen Anbieter vor der eigentlichen Rufnummer wählen. Dies entschied heute der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition.
Ab 1. Dezember 2002 soll damit das Call-by-Call-Verfahren auch im Ortsnetz möglich sein, wodurch man sich niedrigere Preise für die Telefonkunden erhofft. Allerdings muss das Gesetz zuvor noch die Hürde Bundesrat nehmen.
Im Festnetz hat die Einführung des Call-by-Call-Verfahrens zu drastischen Preissenkungen geführt, so dass Ferngesprächspreise heute teilweise unter denen für Ortsgespräche liegen.