BDZV: Kritik an öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet

Erfreuliche Entwicklung der Online-Angebote der Zeitungsverlage

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat in Berlin bei seiner Jahrespressekonferenz die Ministerpräsidenten der Länder aufgefordert, die nach ihrer Ansicht nach fortwährende Expansion der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender im Internet durch klare gesetzliche Regelungen zu stoppen.

Artikel veröffentlicht am ,

Das im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Verbot von Werbung und Sponsoring sei nicht ausreichend, sagte der Hauptgeschäftsführer des BDZV, Volker Schulze. "Es muss klipp und klar festgelegt werden, dass auch E-Commerce, Kleinanzeigenmärkte, Kooperationen mit kommerziellen Anbietern, Computerspiele, kostenlose SMS und Erotik auf den Internetseiten der Sender nichts zu suchen haben", so Schulze.

Inhalt:
  1. BDZV: Kritik an öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet
  2. BDZV: Kritik an öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet

Die Vorgabe im Rundfunkstaatsvertrag, das Angebot müsse "vorwiegend programmbezogen" sein, sei viel zu schwammig. "Alles, was keinen direkten Bezug zum jeweiligen TV-Programm aufweist, muss von den Internetplattformen verschwinden." Schulze sprach von einem "unverantwortlichen Wildwuchs", der weder mit dem Auftrag zur Grundversorgung noch mit der Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Einklang zu bringen sei. Vielmehr würden die Rundfunkgebühren, vorhandene Infrastrukturen der Sender und auch eingeführte starke TV-Marken für die unbegrenzte Expansion im Internet missbraucht. Im Markt führe dies zu einer völligen Verzerrung; private Medienanbieter würden im Wettbewerb behindert.

Zur Pressekonferenz präsentierte der BDZV eine Dokumentation mit etlichen Fallbeispielen, die ihrer Ansicht nach zweifelhafte und in Teilen rechtswidrige Auftritte der öffentlichen-rechtlichen Anstalten im Internet belegen. Einzelne Sender unterhalten dort Shops, wo unter anderem Haushaltsgeräte und Lesebrillen verkauft werden. Es gibt Gewinnspiele mit Firmen-Sponsoring und sogar direkte Links auf die Seiten von Erotikanbietern. Es gibt Stellenmärkte (zum Beispiel "Stellensuche mit MDR-Online") und komplette Restaurant- und Kneipenführer für Großstädte. Dazu kommen Computerspiele, kommerzielle Wettgemeinschaften, Gratis-SMS und virtuelle Marktplätze. "Diesen Auswüchsen muss der Gesetzgeber endlich Einhalt gebieten", machte der BDZV-Hauptgeschäftsführer deutlich.

ZDF-Intendant Markus Schächter hat angesichts der vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) erhobenen Vorwürfe gegen die Internet-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klargestellt, dass sich das ZDF mit seinen Online-Angeboten eindeutig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewege. Die staatsvertragliche Grenze für das ZDF-Internetangebot auf vorwiegend programmbezogene Inhalte sei klar umrissen. Diese gesetzliche Vorgabe würde im übrigen durch die vom ZDF-Fernsehrat erlassenen und in Deutschland einzigartigen ZDF-Programmrichtlinien, die einen speziellen Abschnitt für Online-Angebote enthalten, inhaltlich noch weiter konkretisiert. "Der gesetzliche Rahmen, der vom ZDF-Fernsehrat im Wege der Selbstbindung noch enger gezogen wurde, schließt die vom BDZV behauptete 'unbegrenzte Expansion' im Online-Bereich beim ZDF aus."

Schächter sieht sich in seiner Einschätzung dadurch bestätigt, dass sich die BDZV-Dokumentation nur beiläufig mit dem ZDF befasse und keine stichhaltigen Belege liefere. Deshalb sei die Aktion des BDZV aus Sicht des ZDF ein Schlag ins Wasser.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
BDZV: Kritik an öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet 
  1. 1
  2. 2
  3.  


Carsten 08. Jul 2002

Da gab es mal den "Vorschlag" die öffentlich rechtlichen Sender sollten Radioprogramm...

Torben Berning 05. Jul 2002

;-) Schade, dass man das nur sehr schwer belegen kann. Wäre ein netter "Skandal".

Drugster 05. Jul 2002

Der Aufbau eines umfangreichen Internet-Angebots durch die Öffentlich-Verbrechlichen...

Torben Berning 05. Jul 2002

Quellen: https://www.golem.de/0107/14628.html http://www.gez.de/ungezwungen...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Verkaufsverbot
Huawei will 50-Cent-Lizenzgebühr pro AVM-Fritzbox

Huawei hat gerichtlich ein gültiges Verkaufsverbot von Fritzboxen mit Wi-Fi 6 und Wi-Fi 7 durchgesetzt. Es geht um Huaweis Patente für den Standard.

Verkaufsverbot: Huawei will 50-Cent-Lizenzgebühr pro AVM-Fritzbox
Artikel
  1. Elektro-SUV: Porsche macht den Macan deutlich aerodynamischer
    Elektro-SUV
    Porsche macht den Macan deutlich aerodynamischer

    Der vollelektrische Porsche Macan soll "in Kürze" in die Produktion gehen. Dazu hat der Sportwagenhersteller neue Details zu dem SUV genannt.

  2. Samsung-Tablet bei Media Markt mit 180 Euro Rabatt sichern
     
    Samsung-Tablet bei Media Markt mit 180 Euro Rabatt sichern

    Media Markt bietet zum Jahresanfang interessante Deals an. Ein beliebtes Samsung-Tablet ist mit einem Rabatt von 180 Euro besonders spannend.
    Ausgewählte Angebote des E-Commerce-Teams

  3. The Lost Crown im Test: Prince of Persia als super spaßiger Sidescroller
    The Lost Crown im Test
    Prince of Persia als super spaßiger Sidescroller

    Kein Prinz als Held, aber sonst königlich: Prince of Persia - The Lost Crown entpuppt sich im Test als rundherum gut gemachtes Abenteuer.
    Von Peter Steinlechner

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • PS5 + Spider-Man 2 569€ • AMD Ryzen 9 5950X 379€ • Switch-Controller 17,84€ • AOC 27" QHD 165Hz 229€ • MindStar: Gigabyte RTX 4070 Ti 819€ • Google -47% • Steelseries -64% • Corsair -39% • Bose -36% • 3 Spiele für 49€ • Gigabyte 27" QHD 240 Hz 399€ • EA-Spiele -66% [Werbung]
    •  /