Uni-München: Eignungstest für das Informatikstudium
Mit dem Eignungsfeststellungsverfahren sollen neue Wege zum Hochschulzugang erprobt werden. Ziel dieser Prüfung der Studienbewerber schon vor Studienbeginn ist es, in den ausgewählten Fächern die Zahl der Studienabbrecher zu senken. Das Abitur ist und bleibt jedoch überwiegend maßgeblich. Wissenschaftlich wird der Modellversuch vom Bayerischen Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulentwicklung begleitet.
Das so genannte Eignungsfeststellungsverfahren sieht zwei Stufen vor: Zunächst müssen neben dem Abiturzeugnis diverse Unterlagen wie Lebenslauf sowie eine schriftliche Begründung der Bewerbung eingereicht werden. Der potenzielle Erstsemester soll seine spezifischen Fähigkeiten und Begabungen darlegen, die ihn seiner Meinung nach für das Studium der Informatik qualifizieren. Die Prüfung übernimmt ein Ausschuss von vier Hochschullehrern. Kandidaten, deren Eignung auf Grund dieser Unterlagen nicht eindeutig festgestellt werden kann, werden im Sommer zu einer Klausur bzw. für die Studiengänge der Bioinformatik zu einer mündlichen Prüfung eingeladen.
Die Feststellung der Eignung ist Voraussetzung für die Immatrikulation. Das gesamte Verfahren betrifft weder Lehramtsstudenten noch Informatikstudenten im Nebenfach; für die Medieninformatiker gilt bis auf weiteres ein Numerus Clausus. Ausländische Studienplatzbewerber müssen sich zusätzlich zu diesem Eignungstest bis zum 15. Juli 2002 im Akademischen Auslandsamt bewerben.



