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Strato: Wegen 1&1-KPNQwest-Rechenzentrumkauf zum Kartellamt

Wettbewerb gefährdet? Strato hatte bereits mitgeteilt, dass man eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, die den Erwerb des so genannten Strato-Rechenzentrums bei der KPNQwest Deutschland durch die 1&1 Internet AG blockieren soll. Entscheidend für die einstweilige Verfügung seien primär wettbewerbsrechtliche Gründe, so Strato.
/ Andreas Donath
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Um die kartellrechtliche Unzulässigkeit eines solchen Erwerbs festzustellen, hat Strato die Angelegenheit nun dem Bundeskartellamt zur Würdigung vorgelegt. Das Kartellamt soll prüfen, ob ein derartiger Erwerb nicht einen Verstoß gegen das Kartellverbot wegen unzulässigen "Abkaufs von Wettbewerb" darstellt. Dieser hätte die Nichtigkeit des Erwerbs zur Folge, meint Strato.

Das Kartellamt klärt nach Darstellung von Strato auch, ob es sich bei einem derartigen Erwerb nicht um einen anmeldepflichtigen Zusammenschluss handelt. Ein derartiger Zusammenschluss dürfe erst vollzogen werden, nachdem die Kartellbehörden dafür die Freigabe erteilt haben. Eine solche Freigabe durch die Kartellbehörden scheint jedoch nach Meinung von Strato sehr fraglich.


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