Strato erwirkt einstweilige Verfügung gegen 1&1
Dabei führte Strato Gründe des unlauteren Wettbewerbs an, um zum einen der KPNQwest Germany zu untersagen, das Strato-Rechenzentrum an irgendein Unternehmen aus dem United-Internet-Konzern, wie z.B. die 1&1 Internet AG, zu verkaufen bzw. nach einem evtl. bereits abgeschlossenen Kaufvertrag zu übertragen. Zum anderen wird speziell der 1&1 Internet AG untersagt, das Strato-Rechenzentrum zu kaufen bzw. nach einem evtl. bereits geschlossenen Kaufvertrag in Besitz zu nehmen und zu nutzen.
Bisher ist die einstweilige Verfügung bei 1&1 allerdings noch nicht eingegangen, so dass man dort derzeit gegenüber Golem.de noch nichts dazu sagen konnte. Zudem stehen 1&1 gegebenenfalls entsprechende Rechtsmittel zur Verfügung, um sich gegen diese vorläufige Gerichtsentscheidung zu wenden.