Strato: 1&1 darf KPNQwest-Rechenzentrum nicht kaufen
Eine entsprechende Transaktion sei bei den Kartellbehörden anzumelden und bedürfte deren Freigabe. Da für anmeldepflichtige Zusammenschlüsse nach dem Kartellrecht ein Vollzugsverbot besteht, sei ein Kauf des Rechenzentrums durch 1&1 nach Meinung von Schindler rechtlich unwirksam
"Es würde sich dabei um den Erwerb eines wesentlichen Vermögensteils der KPNQwest Deutschland handeln, weil das 'STRATO-Rechenzentrum' eine tragende Grundlage ihrer wettbewerblichen Tätigkeit auf dem Markt für technisches Domainhosting in Deutschland ist. Auch dürften die Umsatzschwellen, damit die Zusammenschlusskontrolle greift, schon allein durch die United-Internet-Gruppe erreicht werden", so Schindler.
Eine Freigabe des Zusammenschlusses durch die Kartellbehörden sei zudem äußerst fraglich: "Unter anderem würde er mehr als die Hälfte der technischen Ressourcen im Bereich Domainregistrierung in Deutschland bündeln", so der Teles-Chef weiter.
In diesem Zusammenhang warnt Schindler auch den Insolvenzverwalter der KPNQwest Deutschland: "Falls United Internet/1&1 bzw. die den Kauf finanzierende Bank, um diesem großen Risiko Rechnung zu tragen, den Kaufpreis nicht KPNQwest aushändigt, sondern ihn nur auf ein Treuhandkonto einzahlen würde, um die endgültige Klärung der Rechtslage abzuwarten, hätte das auch für den Insolvenzverwalter von KPNQwest Deutschland fatale Folgen: Für den Fall, dass die Kartellbehörden den Erwerb nach ausführlicher Prüfung nicht freigeben, würde sich eine neuerliche Käufersuche äußerst schwierig gestalten."
Strato hatte zuvor angekündigt, das Rechenzentrum zusammen mit einem noch zu findenden starken Partner übernehmen zu wollen.
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