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Anwälte gegen Speicherung von Nutzungs-und Verbindungsdaten

Anti-Terrorverordnung kontra Grundgesetz. Am Freitag, dem 31. Mai 2002, stehen im Bundesrat die Änderungen zum Telekommunikationsrecht zur Entscheidung an. Danach sollen alle Anbieter, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen, verpflichtet werden, Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Rufnummern ihrer Kunden zu speichern. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) würden diese Änderungen im krassen Widerspruch zu den Rechten der Bürgerinnen und Bürger aus dem Grundgesetz stehen.
/ Andreas Donath
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Nach Vorschlägen Bayerns und Thüringens soll die vorgesehene Änderung noch verschärft werden. So ist vorgesehen, dass auch die Provider im Internet zur Speicherung sämtlicher Nutzungs- und Verbindungsdaten für die Dauer von mindestens drei Monaten verpflichtet werden. Den Behörden würde damit ein umfassender Zugriff auf sämtliche Nutzer im Internet ermöglicht.

Das Grundgesetz bietet Abwehrrechte gegen den Staat, es soll vor übermäßiger Kontrolle schützen. Diese Vorschläge würden sich in die bedenkliche Folge von Gesetzesänderungen seit dem 11. September 2001 einreihen, die zu einer Erosion des Rechtsstaates führen. Neben der Aufgabe des Staates, für Sicherheit zu sorgen, gebiete das Grundgesetz, die individuelle Freiheit eines jeden Einzelnen zu wahren.

"Man stelle sich vor, die Deutsche Post AG würde verpflichtet werden, jeden Brief zu kopieren und zu dokumentieren, wer an wen wann und was geschrieben hat. Hier würde es zu einem Aufschrei kommen" , so Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis, Mitglied des Informationsrechtsausschusses des DAV. Darüber hinaus sei fraglich, was die Behörden mit diesem "Datenwust" anfangen wollten.

Daher sei die geplante Vorschrift nicht geeignet, für mehr Sicherheit zu sorgen, sondern allein dazu, die individuelle Freiheit und das Recht auf Kommunikationsfreiheit einzuschränken. Zu Recht hätten sich die Datenschützer bereits gegen die ursprünglichen Änderungsvorschläge gewandt, so der DAV.


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