Dem Internet droht die vollständige Kontrolle
Es würde sich bei der Initiative um eine Systemveränderung von gravierendem Ausmaß handeln, zumal ausdrücklich die "Vorratsspeicherung" mit einbezogen wäre, d.h., es würden alle Daten auch ohne jeglichen Grund gespeichert werden und somit eine ständige Überwachung der Nutzer möglich werden. "In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht die 'Vorratsspeicherung' seit fast 20 Jahren als Synonym für eine verfassungswidrige staatliche Sammelwut, bei der Daten, die vielleicht irgendeinmal für staatliche Zwecke nützlich sein könnten, gespeichert werden."
Der Gesetzentwurf kommt aus den Unions-regierten Ländern Bayern und Thüringen, die nach der Wahl in Sachsen-Anhalt über eine Mehrheit im Bundesrat verfügen, so dass eine Zustimmung des Bundesrates recht wahrscheinlich wird.
"Nachdem bereits mehrere Vorstöße im Bundesrat, Mindestspeicherfristen für Internet und Telekommunikation einzuführen, gescheitert waren (zuletzt im März 2002), gehen die Saboteure am Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation nun aufs Ganze: Nicht nur zur Strafverfolgung, sondern für die Erfüllung sämtlicher Aufgaben von Polizei, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst und Zollkriminalamt sollen die ins Blaue hinein gesammelten Verbindungs-, Nutzungs-, Bestands- und Abrechnungsdaten von Millionen rechtstreuer Bürger genutzt werden können" , so die Kritik der Datenschützer. Wie lange die Provider die Daten speichern müssen und unter welchen Voraussetzungen die Sicherheitsbehörden Zugriff auf diesen riesigen Datenbestand nehmen dürfen, soll nicht der Gesetzgeber, sondern die Exekutive per Rechtsverordnung festlegen. "Dies allein verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, wonach die wesentlichen Entscheidungen über Grundrechtseingriffe dem Parlament vorbehalten sind."
Bislang dürfen nur die für die Abwicklung und Abrechnung der Nutzung erforderlichen Daten gespeichert werden. Nun sollen aber z.B. alle Aktivitäten der Internet-Nutzer von Seiten der Provider aufgezeichnet werden – neben Zeit und Dauer der Einwahl also auch die abgerufenen Seiten. "Wer plant, jeden Klick im Internet, jede E-Mail, jede Pager-Nachricht und jede SMS aufzuzeichnen und durch Polizei und Geheimdienste auswerten zu lassen, der legt das Fundament für eine Gedankenpolizei" , kommentiert das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.