Streit um jugendgefährdende Medien bei eBay
EBay betrachtet die bisherigen freiwilligen Kontrollen und Löschungen illegaler Angebote als ausreichend. Einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, wonach eBay sich verpflichtet, indizierte und beschlagnahmte Filme umgehend zu löschen, lehnte eBay laut IVD ab.
Da man fünf Tage nach dem tragischen Ereignis in Erfurt bei einer Stichprobenüberprüfung des Computerspielangebotes bei eBay über 80 indizierte Spiele und 8 beschlagnahmte Spiele gefunden habe, hält Jörg Weinrich, stellvertretender Geschäftsführer des IVD, "die bisherigen Überwachungen bestenfalls für arg verbesserungswürdig" .
Die 80 indizierten Spiele dürfen Kindern und Jugendlichen gar nicht angeboten werden, der Handel mit den 8 beschlagnahmten Spielen ist durch Gerichtsverfahren völlig verboten.
Der IVD prozessiert seit Juli 2001 gegen eBay wegen des Vertriebs jugendgefährdender Schriften. Den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eBay lehnte das Landgerichtes Potsdam allerings ab. Die Entscheidung im Hauptsachverfahren vor dem Landgericht Potsdam soll am 4. Juli 2002 verkündet werden.



