Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG) kann weiterarbeiten
Pressespiegel in digitaler Form ohne Autorenvergütung
Die Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG) kann weiterarbeiten. Das Unternehmen zur Verbreitung von Pressespiegeln in digitaler Form hat sich erfolgreich gegen eine Untersagungsverfügung des Bundespatent- und Markenamts (BPMA) in München zur Wehr gesetzt, deren sofortige Vollziehung das BPMA angeordnet hatte. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat nun der PMG Recht gegeben.
Die PMG bietet ihren Kunden seit Frühjahr 2001 einen elektronischen Pressespiegel an. Zur PMG gehören unter anderem Axel Springer, Burda, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Gruner + Jahr, Spiegel, Süddeutscher Verlag und Verlagsgruppe Handelsblatt. Der Streit entstand, weil PMG nicht die in § 49 des Urheberrechtsgesetzes festgeschriebenen Vergütungspauschalen über den Umweg der VG Wort an die Autoren der Artikel verteilt.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), die neben mehreren Verlagen zu den Gründungsmitgliedern der PMG zählen, begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Hiermit sei Rechtssicherheit für die Verlage wieder hergestellt worden.
In diesem Zusammenhang weisen die Verbände auch auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts zur Rechtsnatur der PMG hin. Danach sei das Unternehmen - entgegen der Auffassung des Bundespatent- und Markenamts - "höchstwahrscheinlich keine Verwertungsgesellschaft". Folglich unterliege die PMG auch nicht der Aufsicht der Behörde. Materiell-rechtlich fehle es damit an einer Ermächtigungsnorm, der PMG ihren Betrieb zu verbieten.
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