Bundesministerin prüft erneut Indizierung von Counterstrike
"Der Fall des Computerspiels Counter-Strike in der amerikanischen Originalversion macht deutlich, wie wichtig die Neuregelung des Jugendschutzes ist. Das neue Jugendschutzgesetz, das am 16.5.2002 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde, sieht eine verbindliche Alterskennzeichnung für Computerspiele mit klaren Rechtsfolgen vor, die es bisher nicht gibt. Das heißt: Das Produkt darf dann Jugendlichen unter der angegebenen Altersgrenze nicht zugänglich gemacht werden."
Vor dem Hintergrund, dass die Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Industrie vor der Einführung auf dem deutschen Markt die amerikanische Originalversion des Computerspiels Counter-Strike als nicht geeignet für unter 18-Jährige eingestuft hat, kann die Bundesfamilienministerin die Entscheidung des Gremiums der Bundesprüfstelle nicht nachvollziehen. "Ich werde nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes diesen Vorgang nochmals aufgreifen" , teilte Bergmann mit.