Bundesministerin prüft erneut Indizierung von Counterstrike
Bergmann: Alterskennzeichnung bei Computerspielen überfällig
Der umstrittene Ego-Shooter Counterstrike kommt nicht aus den Schlagzeilen und dem Fadenkreuz der Politik. Zur Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, das Computerspiel "Counter-Strike" in der amerikanischen Version nicht zu indizieren, erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, dass man den Fall nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes nochmals aufgreifen werde.
"Der Fall des Computerspiels Counter-Strike in der amerikanischen Originalversion macht deutlich, wie wichtig die Neuregelung des Jugendschutzes ist. Das neue Jugendschutzgesetz, das am 16.5.2002 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde, sieht eine verbindliche Alterskennzeichnung für Computerspiele mit klaren Rechtsfolgen vor, die es bisher nicht gibt. Das heißt: Das Produkt darf dann Jugendlichen unter der angegebenen Altersgrenze nicht zugänglich gemacht werden."
Vor dem Hintergrund, dass die Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Industrie vor der Einführung auf dem deutschen Markt die amerikanische Originalversion des Computerspiels Counter-Strike als nicht geeignet für unter 18-Jährige eingestuft hat, kann die Bundesfamilienministerin die Entscheidung des Gremiums der Bundesprüfstelle nicht nachvollziehen. "Ich werde nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes diesen Vorgang nochmals aufgreifen", teilte Bergmann mit.
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dumm?!
Moin Meister ! Wir sind eine Ansammlung indiziergeiler Pädagogen, die finden, dass CS...
Das is alles meiner meinung nach mehr als lächerlich. Wenn ein atuo-unfall wegen erhöhter...
Tja, dann will ich doch auch mal meinen Senf dazugeben: Ich bin 25, Abiturient, arbeite...