CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisiert Jugendschutznovelle
In unserer Gesellschaft sei eine wachsende Gewaltbereitschaft, gerade bei der jüngeren Generation, zu erkennen. Dieser müsse entschieden entgegentreten werden, so Eichhorn weiter. Ihrer Ansicht nach fordere Bayern seit langem ein Vermiet- und Verleihverbot für schwer jugendgefährdende Bildträger, die verbindliche Alterskennzeichnung von Video- und Computerspielen sowie ein vollständiges Verbot so genannter "Killerspiele".
Die Kriterien und Maßstäbe des Jugendschutzes müssten den Grundwerten und Wertvorstellungen der Gesellschaft entsprechen. Im nun vorliegenden Gesetzentwurf würden aber eindeutige Zuständigkeitsregelungen für Jugendämter, Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter sowie Polizei fehlen. Es fehlen nach Ansicht der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch Aspekte wie das generelle Verbot schwer jugendgefährdender Videofilme und Computer- und Videospiele. Die Bundesregierung entziehe sich damit erneut ihrer politischen Verantwortung.
Die Union fordert ein klares und übersichtliches Jugendschutzgesetz mit eindeutigen Zuständigkeitsregelungen. Auch müssten die Voraussetzungen zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern geschaffen werden. Dazu bedürfe es verstärkter Familienbildungsangebote zur Gewaltprävention und einer besseren Vernetzung von Schule und Elternhaus. Wenn Eltern sich überfordert fühlen, müsse ihnen die Möglichkeit offen stehen, sich beraten zu lassen, so Eichhorn.



