Bundeskanzler verurteilt Nichtindizierung von Counterstrike
Bundeskanzler Schröder bezeichnete das Gespräch im Anschluss daran vor der versammelten Presse als "sehr intensiv". Das "Vorurteil, diese Gesprächsrunde sei auf Grund der hier wirksamen ökonomischen Interessen weniger bereit, sich auf eine intensive Diskussion entsprechender Handlungen einzulassen" , habe sich definitiv nicht bewahrheitet, sagte der Kanzler. Im Anschluss an das Gespräch nannte der Bundeskanzler folgende Punkte, auf die sich die Teilnehmer der Runde geeinigt hätten.
Erstens: Alle diejenigen, die von der Thematik betroffen seien, seien gerne bereit, an einem Runden Tisch teilzunehmen, der sich mit diesen Fragen beschäftigen solle, erklärte Schröder. Einladen dazu werde der Bundeskanzler sowie die Ministerpräsidenten der Länder.
Zweitens: In der Tendenz werde die Zusammenführung des Jugendschutzgesetzes für richtig gehalten, mit der die bislang zersplitterten Zuständigkeiten im Jugendschutz zusammengeführt werden. Nicht zuletzt deswegen, sagte der Kanzler, weil der Kern dieses Ordnungsrahmens das Prinzip der freiwilligen Selbstkontrolle sei, die bei Filmen und Videos schon seit längerem gelte. Man sei sich sehr einig gewesen, dass es nun um eine deutliche Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle ginge.
Der Kanzler wies auf den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hin, der am 16. Mai von den Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht wurde. Dieses Gesetz wird die Computerspiele Filmen und Videos gleichstellen, so dass diese nach den gleichen Kriterien des Jugendschutzes beurteilt werden könnten. In diesem Zusammenhang erklärte der Kanzler, er halte die heutige Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, das Computerspiel "Counterstrike" nicht als jugendgefährdend zu indizieren, ein "absolut verkehrtes Signal."
Drittens: Die intensive Diskussion dieses Abends, sagte der Kanzler, hätte insbesondere der politischen Seite die Schwierigkeiten verdeutlicht, wie man es schaffen könne, jugendgefährdende Gewaltdarstellungen im Internet zu begrenzen – die "eigentliche Schwierigkeit, vor der wir stehen" , so der Kanzler. Es wären interessante Vorschläge gemacht worden, wie diese Begrenzung funktionieren könne; dafür sollen aus dem Runden Tisch heraus Arbeitsgruppen gebildet werden.
Es sei eindrucksvoll gewesen, sagte der Kanzler, wie alle Beteiligten an diesem Gespräch ihre eigene Verantwortung in diesem Bereich betont hätten und den Ordnungsrahmen so geschnitten haben wollen, dass sie dieser Verantwortung auch nachkommen können.
Für die Länder erklärte Ministerpräsident Kurt Beck, dass es zwischen den Anstrengungen auf Bundesebene und den Anstrengungen der Länder keinerlei Differenzen gebe. Man sei inzwischen sehr weit gekommen in der Kompetenzklärung im Bereich des Jugendschutzes in den Medien. Hier gebe es mittlerweile eine klare Abgrenzung, die nicht mehr zu Überschneidungen führen könne. Auch Beck strich die Bedeutung der freiwilligen Selbstkontrolle heraus. Es könne sich dabei aber nicht um einmalige Festlegungen handeln, betonte Beck, die mit der Zeit wieder ihre Bedeutung verlieren könnten, weil sie unterlaufen oder ausgehöhlt würden. Vielmehr müsse man in regelmäßigen Abständen zusammenkommen und mit denen, die sich selber verpflichten, darüber reden, wie diese Verpflichtungen eingehalten wurden. Ermahnungen und auch bei Bedarf gesetzgeberisches Handeln müssten dann eventuell zur Sanktionierung solcher Aushöhlungen der Selbstkontrolle in Betracht gezogen werden, so Beck.
Für die Industrie sagte ein Teilnehmer, es gebe rechtliche und technische Möglichkeiten der Verbesserung des Jugendschutzes in den Medien. Die Industrie sehe den Schwerpunkt jedoch in der Erzielung von mehr Medienkompetenz bei den Nutzern. Die Industrie begrüße die Einrichtung eines Runden Tisches und erkläre sich sehr gerne dazu bereit, an diesem mitzuarbeiten.
An dem Gespräch haben auf Seiten der Bundesregierung neben dem Bundeskanzler teilgenommen: Frank-Walter Steinmeier, der Chef des Bundeskanzleramtes; die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Brigitte Zypries; Bundeswirtschaftsminister Werner Müller; Bundesjustizministerin Herta Däubler- Gmelin; Bundesfamilienministerin Christine Bergmann; Staatsminister Julian Nida-Rümelin sowie Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye. Die Länder wurden durch den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck vertreten, der auch den Vorsitz der Rundfunkkommission der Länder innehat.
Die Filmwirtschaft und die On- und Offline-Medien waren durch Anbieter von Videos und Computerspielen sowie die Vertreter der entsprechenden Vertriebskanäle (Kinobranche, Videohandel und Internetbranche) vertreten. Die Selbstkontrolleinrichtungen der Software- und Internetanbieter, zum Beispiel die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, werden zu einem späteren Zeitpunkt eingeladen.



