Moorhuhnmacher stellen Insolvenzantrag
Gesellschaft ist zahlungsunfähig
Der Vorstand der Phenomedia AG hat am 14. Mai 2002 beim Amtsgericht Bochum die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft beantragt. Laut Phenomedia hätte trotz aussichtsreicher Gespräche mit potenziellen Investoren die zur Fortführung des Unternehmens erforderliche Liquidität nicht nachhaltig sichergestellt werden können.
Am 15.4.02 hatte der Aufsichtsrat der Phenomedia AG die Bestellung der Herren Markus Scheer und Björn Denhard zu Mitgliedern des Vorstandes mit sofortiger Wirkung widerrufen, nachdem bekannt wurde, dass der Quartalsbericht zum 30. September sowie der Entwurf des Jahresabschlusses 2001 des Spieleentwicklers möglicherweise fehlerhaft waren.
Am 22. April begann die Sonderprüfung durch die vom Aufsichtsrat und vom Vorstand bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein. Diese Sonderprüfung dauert noch an. Um die laufende Prüfung und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu beeinflussen, hat die Gesellschaft in der Zwischenzeit bewusst davon abgesehen, noch nicht gesicherte Erkenntnisse aus der Sonderprüfung zu veröffentlichen.
Die zur Fortführung des Unternehmens erforderliche Liquidität konnte nicht sichergestellt werden. Es wurden zwar aussichtsreiche Gespräche mit potenziellen Investoren geführt, aber nicht innerhalb der zwingenden gesetzlichen Fristen zum Abschluss gebracht.
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