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EU geht gegen Telekom wegen zu hoher Preise vor

Sind die Preise der Telekom für den Zugang zum Ortsnetz wettbewerbswidrig? Die Europäische Kommission hat der Deutschen Telekom AG nach "gründlichen Ermittlungen", wie es heißt, eine Mitteilung von Beschwerdepunkten zugestellt. Die Kommission kommt darin zu dem vorläufigen Schluss, dass der etablierte Anbieter von Telekommunikationsdiensten in Deutschland seine marktbeherrschende Stellung durch unangemessene Preise für den Zugang zu seinem Telefon-Ortsnetz missbraucht hat.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Europäische Kommission wirft der Telekom vor, von Wettbewerbern höhere Entgelte für den Zugang zum Ortsnetz verlangt zu haben als von den eigenen Endkunden. Dies erschwere den Markteintritt der Wettbewerber und verhindere damit die Schaffung von Arbeitsplätzen. "Den Verbrauchern wird dadurch die Auswahl zwischen verschiedenen Betreibern und der Preiswettbewerb im Ortsnetz vorenthalten."

Das Verfahren beruht auf Beschwerden von Mannesmann Arcor und zahlreichen regional tätigen deutschen Betreibern. Die Kommission hat kürzlich bereits Verfahren gegen die ADSL-Tarife von France Télécoms Tochtergesellschaft Wanadoo und gegen die Entgelte für die Anrufbeendigung im Mobilfunknetz des niederländischen etablierten Anbieters KPN eröffnet.

"Nach vier Jahren vollständiger Liberalisierung hat der Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten ein kritisches Stadium erreicht. Dieses gilt besonders für das Ortsnetz, wo mehrere sehr vielversprechende neue Anbieter schon ihr Geschäft aufgeben mussten. Ich glaube aber, dass noch viel getan werden kann, um den Wettbewerb in diesem Bereich zu fördern. Dieses ist jetzt eindeutig eine unserer Prioritäten. In Italien und Spanien haben wir bereits einen angemessenen Ausgleich zwischen den monatlichen Anschlussgebühren und den Gesprächsentgelten durchgesetzt und es den Wettbewerbern in diesen beiden Ländern dadurch ermöglicht, besser mit den Incumbents [Anm. der Redaktion: Etablierten] zu konkurrieren" , so Wettbewerbskommissar Mario Monti.

Das Ortsnetz der Deutschen Telekom sei zwar nicht die einzige technische Infrastruktur, die eine Bereitstellung von Zugangsdiensten für Wettbewerber und Endkunden ermögliche, jedoch seien sämtliche Alternativen zum Ortsnetz, wie Glasfasernetze, drahtlose Ortsnetze, Satelliten, Stromnetze und aufgerüstete Kabelfernsehnetze, in Deutschland noch nicht ausreichend entwickelt und können somit für die Wettbewerber das Ortsnetz der Telekom nicht gleichwertig ersetzen, so die Kommission.

Nach vorläufiger Einschätzung der Kommission hat die Telekom eine marktbeherrschende Stellung auf den Märkten für Vorleistungs-Zugangsdienste und für Endkunden-Zugangsdienste. Bei der Erbringung von Vorleistungs-Zugangsdiensten sei die Telekom der einzige deutsche Netzbetreiber mit einem bundesweiten Ortsanschlussnetz, der Wettbewerbern Zugang gewährt. Bei den Endkunden-Zugangsdiensten hat die Deutsche Telekom nach vier Jahren Wettbewerb noch einen Marktanteil von 98 Prozent und die restlichen 2 Prozent sind zwischen zahlreichen Wettbewerbern aufgeteilt.

Die Kommission geht gegenwärtig davon aus, dass die Deutsche Telekom ihre marktbeherrschende Stellung durch unangemessene Preise in Form einer "Kosten-Preis-Schere" zwischen den Vorleistungs- und den Endkundenentgelten – missbraucht hat. Eine "Kosten-Preis-Schere" sei anzunehmen, da zwischen den Endkundenentgelten und den Vorleistungsentgelten der Telekom für den Ortsnetzzugang eine unzureichende Spanne bestehe.

Nach Auffassung der Kommission hätte die Telekom diese "Kosten-Preis-Schere" vermeiden können – entweder durch Senkung der Vorleistungsentgelte, durch Erhöhung der Endkundenentgelte oder eine Änderung beider Entgelte. Zwar seien die jüngsten Entgeltänderungen der Telekom ein erster Schritt in die richtige Richtung, sie seien aber keineswegs ausreichend, um die Entgelte für den Ortsnetzzugang angemessen umzustrukturieren.

Grundsätzlich vertritt die Kommission die Position, dass vertikal integrierte Betreiber wie die Telekom ihre Endkundenentgelte auf einem Niveau festsetzen müssen, welches ausreichend über den Vorleistungsentgelten liegt, um neuen Anbietern den Eintritt in den Wettbewerb zu ermöglichen.

Nach Artikel 82 des EG-Vertrages kann die Europäische Kommission den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagen. Die Telekom hat nun zwei Monate Zeit, um die Argumente der Kommission zu widerlegen. Dies ist auch in einer mündlichen Anhörung möglich. Erst im Anschluss wird die Kommission eine endgültige Entscheidung treffen.


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