Gewaltspiele: Regierung will Jugendschutzgesetz novellieren
Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode die Novelle zum Jugendschutzgesetz verabschieden. Nach dem Amoklauf von Erfurt sollen vor allem die Regelungen für Videofilme und Computerspiele mit gewaltverherrlichenden Elementen erweitert werden. Mit der Novelle soll auch für Computerspiele eine altersgerechte Kennzeichnung verbindlich werden, wie sie jetzt schon für Filme und Videos gilt. "Jugendgefährdende Computerspiele dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden" , sagte Bundesfamilienministerin Christine Bergmann am 29. April 2002. Der Kanzler betonte, dass es bei einer solchen Debatte nicht um vordergründige Schuldzuweisungen gehen dürfe. Wichtig sei allein die Frage, was getan werden kann, damit sich so ein schrecklicher Vorfall wie in Erfurt nicht wiederholt.
Für den 6. Mai hat der Bundeskanzler die Ministerpräsidenten der Länder ins Kanzleramt eingeladen, um mit ihnen über die politischen Konsequenzen des Amoklaufs zu beraten. Thema des Gesprächs soll auch der Umgang mit gewaltverherrlichenden Darstellungen in Videos, im Internet und in anderen Medien sein. Hierbei gilt es nach Darstellung der Bundesregierung insbesondere, die Möglichkeiten strikter Verbote und deren Überwachung zu prüfen.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor:
- Computerspiele werden den gleichen gesetzlichen Regelungen wie Videofilme unterworfen.
- Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Spiele und Filme, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird insbesondere um Darstellungen von Gewalt erweitert.
- Die Liste jugendgefährdender Medien wird künftig in vier Teilen geführt. Hierbei wird unter anderem unterschieden zwischen Medien, die aufgrund strafrechtlicher Bestimmungen überhaupt nicht verbreitet werden dürfen, und solchen, die jugendgefährdend sind, aber an Erwachsene abgegeben werden können.
Der Bund ist sich auch mit den Ländern einig, dass die derzeitige Medienordnung im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz zahlreiche Schwachpunkte aufweist. Das beziehe sich insbesondere auf zersplitterte Jugendschutzregelungen, uneinheitliche Aufsichtsstrukturen und ungeklärte Zuordnungsfragen bei Nicht-Rundfunk-Diensten. Deshalb sei ein praktikabler Ordnungsrahmen für die elektronischen Medien erforderlich, so die Bundesregierung.
Bereits im März 2002 haben sich daher Bund und Länder auf die Eckpunkte einer umfassenden Neuregelung geeinigt. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Länder schaffen eine einheitliche Rechtsgrundlage für den materiellen Jugendschutz in den Online-Medien und vereinheitlichen die Aufsichtsstruktur.
- Die Erfahrung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften im Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten soll im gesamten Online-Bereich genutzt werden (mit Ausnahme des Rundfunkbereichs).
- Die Selbstkontrolle wird gestärkt, indem sie von den Ländern in das Regulierungskonzept einbezogen wird.
- Die Novelle des Jugendschutzgesetzes und der gleichfalls erforderliche Länderstaatsvertrag sollen zeitgleich in Kraft treten. Eine erste Überprüfung beider Regelwerke ist innerhalb von fünf Jahren vorgesehen.
Allerdings habe eine Blockade, welche die Zuständigkeit des Bundes in Frage stellt, den Zeitplan für die Novelle durcheinander gebracht, erklärte Bundesfamilienministerin Bergmann am 29. April 2002. Die Novelle könne aber noch in dieser Legislaturperiode kommen, "wenn alle mitziehen" .



