Gewaltspiele: Regierung will Jugendschutzgesetz novellieren
Runder Tisch mit den Fernsehveranstaltern
Nach dem Amoklauf von Erfurt stellt sich die Frage nach den Konsequenzen, die aus diesem schrecklichen Ereignis zu ziehen sind - und was Politik, Medien und Gesellschaft tun können, um derartigen Gewalttaten wirksam vorzubeugen. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte unmittelbar nach der Bluttat für eine gesamtgesellschaftliche Debatte über das Thema Gewalt und die Darstellung von Gewalt, insbesondere in elektronischen Medien, plädiert.
Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode die Novelle zum Jugendschutzgesetz verabschieden. Nach dem Amoklauf von Erfurt sollen vor allem die Regelungen für Videofilme und Computerspiele mit gewaltverherrlichenden Elementen erweitert werden. Mit der Novelle soll auch für Computerspiele eine altersgerechte Kennzeichnung verbindlich werden, wie sie jetzt schon für Filme und Videos gilt. "Jugendgefährdende Computerspiele dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden", sagte Bundesfamilienministerin Christine Bergmann am 29. April 2002. Der Kanzler betonte, dass es bei einer solchen Debatte nicht um vordergründige Schuldzuweisungen gehen dürfe. Wichtig sei allein die Frage, was getan werden kann, damit sich so ein schrecklicher Vorfall wie in Erfurt nicht wiederholt.
Für den 6. Mai hat der Bundeskanzler die Ministerpräsidenten der Länder ins Kanzleramt eingeladen, um mit ihnen über die politischen Konsequenzen des Amoklaufs zu beraten. Thema des Gesprächs soll auch der Umgang mit gewaltverherrlichenden Darstellungen in Videos, im Internet und in anderen Medien sein. Hierbei gilt es nach Darstellung der Bundesregierung insbesondere, die Möglichkeiten strikter Verbote und deren Überwachung zu prüfen.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor:
- Computerspiele werden den gleichen gesetzlichen Regelungen wie Videofilme unterworfen.
- Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Spiele und Filme, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird insbesondere um Darstellungen von Gewalt erweitert.
- Die Liste jugendgefährdender Medien wird künftig in vier Teilen geführt. Hierbei wird unter anderem unterschieden zwischen Medien, die aufgrund strafrechtlicher Bestimmungen überhaupt nicht verbreitet werden dürfen, und solchen, die jugendgefährdend sind, aber an Erwachsene abgegeben werden können.
Bereits im März 2002 haben sich daher Bund und Länder auf die Eckpunkte einer umfassenden Neuregelung geeinigt. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Länder schaffen eine einheitliche Rechtsgrundlage für den materiellen Jugendschutz in den Online-Medien und vereinheitlichen die Aufsichtsstruktur.
- Die Erfahrung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften im Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten soll im gesamten Online-Bereich genutzt werden (mit Ausnahme des Rundfunkbereichs).
- Die Selbstkontrolle wird gestärkt, indem sie von den Ländern in das Regulierungskonzept einbezogen wird.
- Die Novelle des Jugendschutzgesetzes und der gleichfalls erforderliche Länderstaatsvertrag sollen zeitgleich in Kraft treten. Eine erste Überprüfung beider Regelwerke ist innerhalb von fünf Jahren vorgesehen.
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Aber er macht es - wie er selbst sagt - im Namen Gottes. In einem solchen Fall kann man...
Hagbard, du hast vielleicht recht. Ich persönlich würde das noch ein bisschen breiter...
LOL
Ich als CS Spieler muss fairer Weise sagen, dass es viel brutaler Spiele als CS gibt, bei...
Armer Irrer ... Wander aus wenn´s Dir hier nicht gefällt - ein sozial inkompetenter und...