Deutsche Version von Return to Castle Wolfenstein indiziert

Auch Konami-PS2-Titel Silent Scope zählt nun zu jugendgefährdenden Schriften

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) hat nun auch die deutsche, entschärfte Version des 3D-Shooters "Return to Castle Wolfenstein" indiziert. Ebenfalls auf den Index gesetzt wurde der von der Dreamcast auf die PlayStation 2 umgesetzte Shooter "Silent Scope" von Konami.

Artikel veröffentlicht am ,

Laut BPjS-Gutachten ist die für den deutschen Markt modifizierte Version von Return to Castle Wolfenstein "ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich" mit der bereits indizierten amerikanischen Version. Letztere wurde laut BPjS aus zwei Gründen indiziert: Zum einen wegen der im Spiel verwendeten "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen insbesondere Hakenkreuze" (in der deutschen Version entfernt) und zum anderen, weil es auf Kinder und Jugendliche verrohend wirke. "Das in 'Return to Castle Wolfenstein' (fast) einzig geforderte Handeln ist die reaktionsschnelle Liquidation der überwiegend menschlichen Gegner" heißt es in der Indizierungs-Entscheidung vom 22. Februar 2002 bezüglich der nicht entschärften US-Version.

Silent Scope war nach Ansicht des Gemiums deshalb in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufzunehmen, weil es "in seinem wesentlichen Inhalt aus exzessiven, fortgesetzten Tötungen von Menschen" bestehe und damit auf Kinder und Jugendliche verrohend wirke.

Computerspiele, die den Spieler zur Vernichtung von menschlichem Leben auffordern und die einzelne Verletzungsaktion in allen Einzelheiten präsentieren, sind in der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle im Regelfall als "verrohend und damit als sozialethisch desorientierend" eingestuft worden.

Die BPjS weiter: "Unabhängig von den bisherigen Ergebnissen zur Wirkungsforschung, die wie es einmal Professor Groebel in einem Aufsatz zusammengefasst hat, im Prinzip belegen, dass es mehr Hinweise dahingehend gibt, dass mediale Gewaltdarstellungen eher schädlich denn nützlich sind, sind auch die Gremien der Bundesprüfstelle der Auffassung, dass nicht generell jede Art von Gewaltdarstellung als verrohend einzustufen ist. Es muss an dieser Stelle zwar noch einmal betont werden, wenngleich dieses auch in der Wirkungsforschung hinreichend bekannt ist, dass nicht die Medien allein verantwortlich sind für eine bestimmte Aggressionsbereitschaft unter Jugendlichen."

Beide Spiele wurden in die Liste der jugendgefährdenden Schriften eingetragen und dürfen ab sofort nicht mehr öffentlich beworben und an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.

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himmler 04. Jan 2005

ich habe die ungeschnittene version großartige atmosphäre!! Ist die deutsche indizierte...

Peter W 28. Jul 2003

Hi Leute, einerseits kann ich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften ja...

Erik B 30. Mai 2003

Hey ist bei uns eigendlich auch raodrunner und Kojote verboten, so wie in den USA wegen...

Erik B 30. Mai 2003

Hey Was solln denn die ganzen Vergleiche, mit Geschwindigkeitsbegrnzung auf der Autobahn...



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