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Erstmalig in Deutschland: Klagen per E-Mail

Nach Testphase: Gerichtsverfahren via Internet. Der Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch und der Präsident des Hamburger Finanzgerichts Dr. Jan Grotheer haben ein neues E-Mail-Klageverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach einer erfolgreich beendeten Testphase können ab dem 1. Mai 2002 Verfahren am Hamburger Finanzgericht komplett elektronisch abgewickelt werden.
/ Andreas Donath
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Damit verfügt Hamburg über das bundesweit erste "Internet-Gericht", so Justizsenator Dr. Roger Kusch. "Auf Grund einer neuen Rechtsverordnung des Senates ist der bislang noch notwendige parallele Postversand künftig überflüssig. Dies spart Kosten und beschleunigt die Verfahren."

Der Justizsenator zeigte sich überzeugt, dass die Bedeutung des elektronischen Rechtsverkehrs stark wachsen wird: "Der erfolgreiche Modellversuch hat die zahlreichen Vorteile verdeutlicht: Alle an einem Gerichtsverfahren Beteiligten können unabhängig von Post und Botendienst miteinander kommunizieren. Gerade bei Eilanträgen ist dies ein beachtlicher Vorteil. Durch die neue Technik können sie jetzt innerhalb von wenigen Stunden bearbeitet und dem Beklagten zugestellt werden."

Damit neben der Geschwindigkeit auch die Datensicherheit gewährleistet ist, werden beim elektronischen Rechtsverkehr am Finanzgericht Hamburg alle Sendungen verschlüsselt und digital signiert. "Die Nutzer identifizieren sich mit Hilfe einer Chipkarte und einer geheimen PIN-Nummer" , erklärte der Präsident des Finanzgerichts Dr. Jan Grotheer. Dieses Verfahren habe der Hamburgische Datenschutzbeauftragte geprüft und als sicher beurteilt. "Auch während der über 30 Monate langen Testphase hat es keinerlei Probleme mit der Datensicherheit gegeben" , sagte Dr. Jan Grotheer.

Das Hamburger Finanzgericht startete den Feldversuch "Elektronischer Rechtsverkehr" im August 1999. Neben den Hamburger Finanzämtern beteiligten sich 25 Rechtsanwälte und Steuerberater. In Zusammenarbeit mit den Firmen Datev und Herbert Dahm Datensyteme wurde am Gericht ein Verfahren entwickelt, das es ermöglicht, die elektronische Post zu bearbeiten und weiterzuleiten. "Dies ist der entscheidende Schritt in Richtung elektronische Akte" , so Dr. Jan Grotheer: "Aktenböcke werden langfristig der Vergangenheit angehören."

Parallel zum Feldversuch wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen. Mittlerweile sind das Signaturgesetz und das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr in Kraft getreten. Diese beiden Bundesgesetze ermöglichten es dem neuen Hamburger Senat, jetzt eine Rechtsverordnung zu erlassen, die den bislang noch notwendigen parallelen Postversand künftig überflüssig macht. "Ziel meiner Justizpolitik ist es, durch moderne Technik den Service für den Bürger weiter zu erhöhen" , so der Hamburger Justizsenator: "Beim elektronischen Rechtsverkehr ist das Hamburger Finanzgericht bundesweit führend, andere Gerichte der Hansestadt werden sicher bald dieser Praxis folgen."

Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. Im Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Sieben Senate mit zurzeit 23 Richterinnen und Richtern entscheiden über durchschnittlich 2500 Verfahren im Jahr.


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