Privatkopie - Online-Initiative für Verbraucherrechte
In der "analogen" Welt steht jedem im begrenzten Umfang das Recht zur privaten Vervielfältigung offen. "Im digitalen Raum soll dieses elementare Zugeständnis an die Interessen der Allgemeinheit nach den Plänen der Bundesregierung de facto ausgehebelt werden. Die Rechte der Verwertungs- und Medienindustrie will das Justizministerium aus Angst vor der Macht der Manager in Hollywood oder Gütersloh dagegen sanktionieren" , warnt die Initiative. Daran beteiligt sind unter anderem der Berliner Verein mikro(öffnet im neuen Fenster) , der Chaos Computer Club(öffnet im neuen Fenster) , der Virtuelle Ortsverein der SPD(öffnet im neuen Fenster) , der FITUG e.V.(öffnet im neuen Fenster) , aber auch Einzelpersonen wie Grietje Bettin (Medienpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Bundestag), Prof.Dr. Wolfgang Coy (Institut für Informatik, Humboldt Universität Berlin), Olga Drossou (Heinrich-Böll-Stiftung), Andrea Fischer (MdB/Bündnis90/Die Grünen), Dr. Volker Grassmuck (Helmholtz Zentrum für Kulturtechnik, Humboldt Universität Berlin), Prof.Dr.iur Bernd Lutterbeck (TU Berlin, Informatik und Gesellschaft) und Andy Müller-Maguhn (Direktor für die europäischen Internetnutzer, ICANN).
"Die Rechteinhaber sollen sich sogar der Durchsetzung der Verbraucherrechte ganz entziehen können, indem sie Werke auf vertraglicher Grundlage mit gesonderten Lizenzen zugänglich machen. Auch bei Dateien, die On-Demand zum Abruf in digitalen Netzen bereitgehalten werden, sollen die Schrankenrechte der Nutzer nicht gelten. Damit würden alle Inhalte, die im Streaming-Verfahren angeboten werden, dem alleinigen Verwertungsrecht der Industrie ohne Ausnahmen unterstellt" , so die Initiatoren weiter und verlangen: "Wir fordern daher einen fairen Interessensausgleich beim Copyright! Die Privatkopie darf auch im Reich der Bits und Bytes nicht sterben!"
Der Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium dehnt die Erlaubnis zur Vervielfältigung für den privaten Gebrauch zwar auf "beliebige Träger" aus, also auch auf digitale Medienformate. Gleichzeitig stellt er Kopierschutzmechanismen unter den Schutz des Rechts. "Wer zum privaten Gebrauch selbst Hand an die Kopierschutztechniken legt, laviert damit in einer juristischen Grauzone. Denn einen Anspruch zur Durchsetzung des Rechts auf die Privatkopie hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen."
Damit, so die Befürchtung der Initiatoren, "gäbe es zwar das Recht auf die Privatkopie – es würde in den digitalen Medien allerdings leer laufen! Es wäre nicht durchsetzbar, da die Kopierschutzmaßnahmen der Industrie durch das Gesetz unter rechtlichen Schutz gestellt werden."
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