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ELSA steht nun doch vor dem Aus

Einstellung des Geschäftsbetriebes der ELSA AG sehr wahrscheinlich. Der Fortbestand der ELSA AG ist unwahrscheinlich, so das Fazit des vorläufigen Insolvenzverwalters der Gesellschaft, Rechtsanwalt Thomas Georg. Nach Prüfung des Insolvenzantrages kam er zu dem Ergebnis, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig und überschuldet ist.
/ Jens Ihlenfeld
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Im Eröffnungsverfahren habe sich keine Reorganisationslösung ergeben, die zur Beseitigung der Voraussetzungen für eine zwingende Insolvenzeröffnung geführt hätte. Dementsprechend wird der vorläufige Insolvenzverwalter dem Amtsgericht Aachen die Eröffnung des Verfahrens planmäßig zum 1. Mai 2002 vorschlagen.

Das der eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss im Hinblick auf das Fehlen jeglicher Liquidität einer Einstellung des Geschäftsbetriebes bei Insolvenzeröffnung zugestimmt hat, ist der Fortbestand der Gesellschaft äußerst unwahrscheinlich.

Der Vorstand der ELSA AG hatte am 25. Februar Insolvenzantrag gestellt, nachdem von Mitgliedern eines Bankensicherungspools eingeräumte Kreditlinien gekündigt und fällig gestellt wurden.


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