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Kabinett macht den Weg für Call-by-Call im Ortsnetz frei

Entwurf der ersten Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf der ersten Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen.
/ Andreas Donath
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Mit der Änderung wird Telefonkunden die Möglichkeit von Betreibervorauswahl (preselection) oder Betreiberauswahl (Call-by-Call) auch im Ortsnetzbereich ab Dezember 2002 eröffnet.

Minister Dr. Müller: "Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Wettbewerb auf dem gesamten Telekommunikationsmarkt. Die Verbraucher kennen und nutzen Call-by-Call schon heute bei Fern- und Auslandsverbindungen und profitieren von der größeren Anbietervielfalt und sinkenden Preisen. Ich bin sicher, dass sie entsprechende Angebote auch im Ortsnetz nutzen werden."


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