Kabinett macht den Weg für Call-by-Call im Ortsnetz frei
Entwurf der ersten Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf der ersten Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen.
Mit der Änderung wird Telefonkunden die Möglichkeit von Betreibervorauswahl (preselection) oder Betreiberauswahl (Call-by-Call) auch im Ortsnetzbereich ab Dezember 2002 eröffnet.
Minister Dr. Müller: "Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Wettbewerb auf dem gesamten Telekommunikationsmarkt. Die Verbraucher kennen und nutzen Call-by-Call schon heute bei Fern- und Auslandsverbindungen und profitieren von der größeren Anbietervielfalt und sinkenden Preisen. Ich bin sicher, dass sie entsprechende Angebote auch im Ortsnetz nutzen werden."
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