Intergraph und Intel legen Rechtsstreit bei
Die Hälfte der an Intergraph zu zahlenden Summe ist schon in Intels Bilanz für das erste Quartal 2002 berücksichtigt. Details zum Lizenz- bzw. Patentaustauschabkommen gibt es nicht. Bekannt gegeben wurde nur, dass Intel darüber hinaus bestimmte – nicht mit dem Fall zu tun habende – Patente erwerben will.
Eine weitere, Ende 2001 seitens Intergraph in Texas eingereichte Klage gegen Intel läuft weiter: In der Klage behauptet Intergraph, dass eine bereits 1992 für den C5-Clipper-Chip entwickelte Parallel-Instruction-Computing-(PIC-)Technik eine wesentliche Komponente von Intels IA-64-EPIC-(Explicitly-Parallel-Instruction-Computing-)Architektur sei, dem Kern des Itanium-Prozessors.
Obwohl die Gerichtsverhandlung erst am 1. Juli 2002 beginnt, hat man sich im Vorfeld schon auf pauschale Schadensersatzsummen geeinigt, die Intel bei Niederlage in erster Instanz 150 Millionen US-Dollar und bei Niederlage in zweiter Instanz weitere 100 Millionen US-Dollar kosten werden. Letzteres gilt aber nur, wenn Intel es nicht schafft, eine provisorische Lösung für die Patentrechtsverletzung zu präsentieren. Unterliegt Intergraph, wird kein Schadensersatz fällig.
Intergraph versteht sich als Anbieter von technischen Branchenlösungen und als Dienstleister in verschiedenen Märkten. Das Unternehmen liefert CAD/CAE-, PDM- und GIS-Komplettsysteme (Geographische Informationssysteme) und Windows-NT-Softwareprodukte.
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