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Reg TP gibt grünes Licht für digitales Fernsehen

Regeln zur Frequenzzuteilung für DVB-T veröffentlicht. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) veröffentlichte jetzt in ihrem Amtsblatt die Eckpunkte(öffnet im neuen Fenster) für das Frequenzzuteilungsverfahren zur Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens (DVB-T). Damit ist das grundsätzliche Frequenzvergabeverfahren als Ausschreibungsverfahren mit einem vorgeschalteten Antragsverfahren einschließlich der Ausschreibungsbedingungen abschließend geregelt.
/ Christian Klaß
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Die telekommunikationsrechtlichen Vorbereitungen für den bevorstehenden Technologiesprung zum digitalen Fernsehen sind damit laut Reg TP erfolgreich abgeschlossen. "Ein besonders wichtiges Signal für die bevorstehende Digitalisierung ist die Tatsache, dass alle Bundesländer dieser Verfahrensregelung einheitlich und einvernehmlich zugestimmt haben" , betonte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde.

Nun sei es Aufgabe der Bundesländer, die medienpolitischen Vorgaben für die sukzessive von den Ballungsräumen ausgehende Umstellung auf das digitale Fernsehen festzulegen. "Sobald diese Prozesse abgeschlossen sind, wird die Reg TP noch im Laufe dieses Jahres die ersten Frequenzen für den Regelbetrieb zuteilen können" , so Kurth. "Digitales Fernsehen hat den Vorteil, überall mobil empfangbar zu sein."

Mit der Festlegung der Eckpunkte wird ein einheitlicher telekommunikationsrechtlicher Rahmen für zukünftige Frequenzzuteilungsverfahren geschaffen. Die Frequenzzuteilungsverfahren für DVB-T sind laut Reg TP nach der jeweiligen länderseitigen Festlegung der Versorgungsbereiche für Rundfunk durchzuführen.

Bei der Frequenzzuteilung sei ein zweistufiges Vergabeverfahren erforderlich, da bei den Zuteilungsverfahren der verschiedenen Versorgungsbereiche eventuell mehr Frequenz-Anträge gestellt werden als Frequenzen verfügbar sind. Diese Situation erfordere dann die Vergabe der DVB-T-Frequenzen im Wege von Ausschreibungsverfahren. Dabei sind jeweils eine vorherige Anhörung und eine abschließende Entscheidung der Präsidentenkammer der Reg TP notwendig. "Im Sinne einer zügigen und effizienten Durchführung der erforderlichen Ausschreibungsverfahren für DVB-T wurden daher vorab die Bedingungen allgemein festgelegt" , erklärte Kurth.

Sobald die Bundesländer ihre Versorgungsbereiche definiert haben, stünde der Einführung dieses zukunftsweisenden Mediums nichts mehr im Wege. Kurth betont: "Die Ampeln stehen jetzt auf Grün. Im Ballungszentrum Berlin-Potsdam ist nach einer zukunftsorientierten Vereinbarung der Umstieg auf die digitale Übertragung bis zum Sommer 2003 bereits beschlossene Sache."


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