Gravenreuth verklagt die 1&1 Puretec GmbH wegen Spam
Die 1&1-Firmen (1&1 Puretec GmbH und die 1&1 Internet AG) verbieten ihren Kunden den Versand von Massenwerbe-E-Mails (Spamming) ausdrücklich in Ziffer 10.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (so genanntes Spamming).
Der Compulaw-Verlag von Gravenreuth ist noch mit der Domain compulaw.de Kunde bei der 1&1 Puretec GmbH. Er bekam überraschenderweise E-Mail-Werbung (Spamming) von der 1&1 Internet AG und hatte nach eigener Darstellung keine Einwilligung zur Weitergabe seiner Daten an Dritte gegeben und mahnte daher die 1&1 Internet AG wegen dieses Spammings ab. Die 1&1 Internet AG gab eine Unterlassungserklärung ab, beglückte ihn aber einige Tage später mit einer erneuten E-Mail-Werbebotschaft. Dies ist nach Angaben von Gravenreuth darauf zurückzuführen, dass die 1&1 Puretec GmbH und die 1&1 Internet AG eine gemeinsame Datenbank führen.
Sein Versuch einer für beide Seiten fairen Einigung mit der 1&1 Internet AG ist nach seinen Angaben aber gescheitert. Nun müssen Richter darüber entscheiden, ob die Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro verwirkt ist. Ferner gehe die Sache mit dem "Datenmix" von Kundendaten verschiedener Firmen an den zuständigen Datenschutzbeauftragten.