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Ministerrat: Verordnung über .eu-Domains verabschiedet

Noch muss eine Verwaltungsstruktur geschaffen werden. Nicht nur die Europäische Kommission zeigte sich erfreut darüber, dass auf der heutigen Tagung des Rates der EU-Minister für Telekommunikation die Verordnung zur Einführung der Internet-Domain .eu gebilligt wurde. Dadurch soll europäischen Bürgern, Einrichtungen und Unternehmen die Nutzung von Web- und E- Mail-Adressen mit der Endung .eu ermöglicht werden.
/ Andreas Donath
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"Die Einführung der neuen Internet-Domain .eu gibt den Internet-Nutzern der EU die Möglichkeit, eine wahre europäische Identität im Cyber-Raum zu erwerben. Durch die Verabschiedung der .eu-Verordnung können die Internet-Nutzer der EU erstmals europaweite Domains und E-Mail-Adressen erhalten" , erklärte Europakommissar Erkki Liikanen. Diese nach ausführlichen Beratungen mit den europäischen Internet-Nutzern, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament angenommene Verordnung ermöglicht es der Kommission, die notwendigen Schritte für den Aufbau der für .eu erforderlichen Infrastruktur zu unternehmen.

Dazu gehört die Benennung einer privaten, nicht auf Gewinn ausgerichteten Einrichtung zur Verwaltung der Internet-Domain .eu und die Festlegung von Vorschriften, um die Einhaltung bestimmter Grundregeln zu gewährleisten. Die neue .eu-Domain ergänzt die länderspezifischen Domains (ccTLD) wie .de, .fr und .uk in der EU sowie die allgemeinen Domains (gTLD) wie .com, .org und .info.

Die Europäische Kommission hatte die Einführung der Internet-Domain .eu als Gelegenheit zur Ankurbelung der Internet-Nutzung in Europa vorgeschlagen – eines der Hauptziele des auf dem Europäischen Rat von Lissabon im März 2000 eingeleiteten Aktionsplans eEurope 2002. "Die Domain wird den elektronischen Geschäftsverkehr in Europa beflügeln, denn sie ermöglicht eine neue Art von .eu-Webangeboten für den elektronischen Handel in ganz Europa. Ferner wird von ihr eine bessere Wahrnehmbarkeit Europas auf den virtuellen Marktplätzen des Internet erwartet" , erklärte Erkki Liikanen.

Der Rat der EU-Minister für Telekommunikation verabschiedete die Verordnung, nachdem das Europäische Parlament sie im Februar im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens gebilligt hatte. Die Kommission beabsichtigt, die noch ausstehenden Arbeiten in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Internet-Gemeinde der EU so rasch wie möglich abzuschließen. In Kürze wird im Amtsblatt der EU ein Aufruf zur Interessebekundung für den Betrieb des .eu-Registers veröffentlicht. Die daraufhin ausgewählte Einrichtung erhält einen verlängerbaren Vertrag.


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