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Regulierer entscheidet über Line-Sharing-Entgelte

Line-Sharing-Miete beträgt 4,77 Euro – Telekom wollte 14,65 Euro. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat die Entgelte für den "Gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung", das so genannte "Line Sharing", festgelegt. Für den Zugang zum hochbitratigen Teil der Teilnehmeranschlussleitung ist ein monatlicher Überlassungspreis von 4,77 Euro festgelegt worden. Die Deutsche Telekom AG (DT AG) hatte hierfür ursprünglich einen Preis in Höhe von 14,65 Euro monatlich beantragt.
/ Jens Ihlenfeld
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Das monatliche Überlassungsentgelt ist bis zum 30. Juni 2003 genehmigt. Der Preis für die einfache Übernahme, ohne zusätzliche Schaltarbeiten beim Endkunden, ist in Höhe von 85,61 Euro genehmigt worden. Hierfür hatte die Deutsche Telekom AG (DT AG) ursprünglich 153,44 Euro beantragt. Das genehmigte Kündigungsentgelt beträgt 72,10 Euro, die Deutsche Telekom wollte hier 117,73 Euro verlangen.

"Bei der Überprüfung des monatlichen Überlassungsentgelts für das 'Line Sharing' mussten wir uns insbesondere mit den Fragen auseinander setzen, ob die von der DT AG angestrebte anteilige Berücksichtigung von Kosten der Kupferanschlussleitung gerechtfertigt ist und inwieweit die von der DT AG geltend gemachten zusätzlichen 'Line Sharing'-spezifischen Kosten (vorrangig für den netzseitigen Splitter, die zusätzlich erforderliche Entstörung, die Fakturierung und die diesbezüglichen Gemeinkosten) den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung entsprechen" , so RegTP-Präsident Kurth. Nach der Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post waren die Kosten der Kupferanschlussleitung bei der Bewertung des "Line Sharing"-Entgelts nicht zu berücksichtigen.

Im Hinblick auf die Kupferdoppelader entstehen durch das Produkt "Line Sharing" keine zusätzlichen Kosten. Lediglich die Kosten für den netzseitigen Splitter sowie auf diesbezügliche spezielle Produkt- und Angebotskosten einschließlich erhöhter Entstörungskosten dürfen berechnet werden. Die Kosten der Anschlussleitung seien bereits vollständig durch die Endkundentarife (Anschluss- und Verbindungsentgelte) abgegolten und können daher nicht nochmals im Rahmen des "Line Sharing"-Entgelts angesetzt werden, so die RegTP.

"Mit der getroffenen Entgeltentscheidung stehen jetzt die ökonomischen Bedingungen, zu denen die Wettbewerbsunternehmen Zugang zum höheren Frequenzbereich der Teilnehmeranschlussleitung haben, fest. Im internationalen Vergleich liegen wir damit im unteren Drittel. Ich bin mir daher sicher, dass die von uns genehmigten Preise dazu beitragen werden, dass sich der Wettbewerb im Bereich der schnellen Internetzugänge jetzt deutlich intensivieren wird" , betont Kurth.


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