Unterschrift am Bildschirm: Signaturgesetz-konforme Lösung
Die Anwendung sorgt dafür, dass dem Bürger die zu signierenden Daten korrekt dargestellt werden und er anschließend eine beglaubigte Kopie der von ihm unterschriebenen Daten erhält. Dadurch wird garantiert, dass er nicht versehentlich etwas unterschreibt, das ihm nicht angezeigt wird (wie "weißer Text auf weißem Grund"). Einzige Zusatzausstattung, die der Bürger braucht, um sich vielleicht künfigt den Weg zum Rathaus zu ersparen: Ein Lesegerät für Smartcards (ab etwa 50 Euro) und eine Signaturgesetz-konforme Smartcard eines akkreditierten Trustcenters. Gezeigt wird die Anwendung auf der CeBIT noch bis zum 20. März im ENAC-Pavillon B an der Halle 11 (P11), Obergeschoss, Fraunhofer SIT, Stand 393- 395.
Die unterschriebenen Daten und die Signatur werden verschlüsselt an den Server der Kommune geschickt. Dieser überprüft automatisch die eingehenden unterschriebenen Formulare und sendet dann eine ebenfalls elektronisch signierte Eingangsbestätigung an den Bürger zurück. Das Java-Applet auf dem Computer des Bürgers überprüft im Hintergrund Korrektheit und Gültigkeit der Eingangsbestätigung und zeigt dann das Ergebnis im Browser an. Bürger und Kommune können alle für eine spätere Beweisführung relevanten Daten abspeichern. Durch das gültig unterschriebene Formular wird bei der Kommune idealtypisch der entsprechende Verwaltungsvorgang ausgelöst.
Das neu entwickelte System kann die bisher geringe Akzeptanz in der Bevölkerung für elektronische Signaturen deutlich verbessern, hofft die Projektleiterin Claudia Hirsch, da das System benutzungsfreundlich und wenig aufwendig ist. Der modulare Aufbau des Systems und die Einbeziehung von verschiedenen Dokumentenformaten, wie PDF, ermöglicht es den Kommunen, das System schrittweise einzuführen. Das Signaturverfahren, so Hirsch, lasse sich in schon existierende Anwendungen integrieren, wie sie beispielsweise im Esslinger Modellprojekt Media@Komm eingesetzt würden – Anwohnerparken, Hundesteuer, Gewerbeanmeldung, Störmeldungen etc.
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