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Neue Gütezeichen für elektronische Signatur

Regulierungsbehörde vergibt Gütezeichen an Trust-Center und für Produkte. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) vergibt zwei neue Gütezeichen: zum einen an Trust Center und zum anderen für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen.
/ Jens Ihlenfeld
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Das Gütezeichen mit dem Zusatz "accredited" wird an Trust-Center vergeben und soll dem Verbraucher garantieren, dass jedes so ausgezeichnete Trust-Center bei der Regulierungsbehörde akkreditiert ist und die technischen und administrativen Sicherheitsanforderungen des Signaturgesetzes erfüllt.

Das zweite Gütezeichen ist ohne den Zusatz "accredited" und wird für Signaturprodukte vergeben, die dem Sicherheitsstandard des Signaturgesetzes entsprechen. Dazu gehören Produkte, die den Trust-Center-Betrieb oder die Anwendungsumgebung beim Verbraucher sicher machen. Dies kann zum Beispiel ein Produktbündel aus Kartenleser, Chipkarte und Anwendungssoftware sein.

Mit der elektronischen Signatur kann elektronischer Schriftverkehr unterzeichnet werden und hat somit die gleiche Rechtsverbindlichkeit wie die Unterschrift auf Papier. So sollen sich künftig lästige Gänge zu Ämtern und Behörden erübrigen, weil eine E-Mail mit elektronischer Signatur die persönliche Anwesenheit beispielsweise bei Ummeldungen überflüssig macht.

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"Mit den Gütezeichen garantieren wir die hohe Sicherheit der Zertifizierungsdiensteanbieter und der Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen" , erklärte Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde. "Wir erwarten, dass die Gütezeichen wesentlich zur Akzeptanz qualifizierter elektronischer Signaturen beitragen" .


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