Kartellamt genehmigt Einstieg von T-Online bei Bild.de
Keine exklusive Bindung des Online-Angebots an einen T-Online-Anschluss
Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für die Beteiligung der T-Online International AG an der Bild.de AG in Höhe von 37 Prozent gegeben. Allerdings müssen die Unternehmen einige Auflagen erfüllen.
Laut Kartellamtspräsident Ulf Böge sei damit sichergestellt, dass das Gemeinschaftsunternehmen von T-Online und Bild.de - anders als ursprünglich vorgesehen - selbst keinen Internet-Zugang vermarktet, so dass es zu keiner Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von T-Online komme. Zudem können Internetnutzer auch über andere Zugangsanbieter als T-Online auf das Bild.de-Portal gelangen und über diesen Weg kostenpflichtige Inhalte ansehen bzw. herunterladen. "Es gibt also keine exklusive Verbindung mehr für das Inhalte-Angebot von Bild.de/T-Online und dessen Nutzung", so Böge.
Weiterhin ist eine Abrechnung kostenpflichtiger Inhalte ausschließlich über T-Online nicht zulässig. Das Gemeinschaftsunternehmen muss den Nutzern mindestens ein weiteres Abrechnungssystem anderer Anbieter zur Auswahl stellen. "Unsere wettbewerblichen Bedenken gegen die befürchtete Ausschließlichkeit und die Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von T-Online sind damit ausgeräumt", so Böge weiter.
Das Bundeskartellamt hatte den Unternehmen am 25. Februar 2002 mitgeteilt, dass ihr Vorhaben in der ursprünglich vorgelegten Form zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von T-Online als Internet-Zugangs-Anbieter führen würde.
"Das Bundeskartellamt wird auch in Zukunft darauf achten, dass der Zugang zu Internetplattformen offen und diskriminierungsfrei ausgestaltet ist. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die wettbewerbsbelebenden Wirkungen des Internet auch beim Verbraucher ankommen", erklärt Böge.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
aus dem Artikel: "Das Bundeskartellamt wird auch in Zukunft darauf achten, dass der...