Web soll Briefwahl für Auslandsdeutsche erleichtern
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, sind im Bereich "Service für Auslandsdeutsche" zudem ausführliche Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland bei der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am 22. September 2002 abrufbar.
Da der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eigenhändig zu unterzeichnen ist, muss der Antragsteller das am PC ausgefüllte Formular vollständig ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg seiner letzten Heimatgemeinde in Deutschland übermitteln; eine Übermittlung als E-Mail ist leider nicht zulässig.
Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d.h. spätestens am 1. September 2002, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden. Wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhalten nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung ca. einen Monat vor dem Wahltag die für ihre Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt.
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