VATM: Reg TP zögert innovative Wireless-Lösungen hinaus

Durch Beschränkung auf Sprachdienste bleiben viele Möglichkeiten ungenutzt

Nach Meinung des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zögert die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) eine Möglichkeit hinaus, die Rahmenbedingungen für die Anbieter neuer Technologien zu verbessern. Die Behörde hatte kürzlich mitgeteilt, dass eine Änderung der Nutzungsbestimmungen für die vergebenen WLL-Frequenzen (Wireless Local Loop Technik) kurzfristig nicht möglich sei. Die ursprüngliche Zweckbestimmung sei bindend und die Nutzung für Lösungen über den drahtlosen Teilnehmeranschluss hinaus nicht gestattet.

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"Die WLL-Technik kann viel mehr als der Regulierer erlaubt, und dies ist der Behörde seit langem bekannt", so Jürgen Grützner, Geschäftsführer VATM. Die Regulierungsbehörde gestattet nach wie vor, die Funktechnologie nur für den Teilnehmeranschluss zu nutzen, jedoch nicht auch für den Transport von breitbandigem Datenverkehr. "Dies wäre aber heute technisch realisierbar und wirtschaftlich sinnvoll. Die Regulierungsbehörde sollte möglichst schnell handeln und die Rahmenbedingungen sofort anpassen", so Grützner weiter.

Nach Ansicht des VATM sind Technik- und Marktentwicklung über die Prognosen der Regulierungsbehörde zum Zeitpunkt der Lizenzvergabe längst hinweggegangen. Sogar der Wettbewerb auf dem Mietleitungsmarkt könnte laut VATM durch die Öffnung der Wireless Local Loop Technik angekurbelt werden. Damit hätten sogar die bereits in Insolvenzverfahren befindlichen Unternehmen eine deutlich bessere Chance, wieder in den Markt einzutreten oder aber an neue Interessenten verkauft zu werden.

Auch im internationalen Vergleich, wo derartige technische Anwendungen längst ermöglicht wurden, fällt Deutschland nun weiter zurück, so VATM. Der von der Reg TP angebotene 28-GHz-Bereich biete keine wirkliche Alternative, da hierfür teurere Technologie erforderlich ist, was einen weiteren Rückschritt für den Markterfolg bedeutet.

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