Reg TP fordert nicht genutzte WLL-Frequenzen zurück

Insolvente Unternehmen erhalten Schonfrist

Vergebene und nicht genutzte Frequenzen für die drahtlose Teilnehmeranschlussleitung alias Wireless Lokal Loop (WLL) werden bis Mai 2002 von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) zurückverlangt, um sie unmittelbar dem Markt wieder zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass das knappe Wirtschaftsgut Frequenz gehortet wird.

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Die Reg TP wird WLL-Frequenzen allerdings nicht von den Unternehmen zurückverlangen, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens den Versuch starten, das Unternehmen zu erhalten. Man respektiert den Zweck dieses Bestrebens und unterstütze die Bemühungen zum Erhalt des Unternehmens, indem sie die Frequenznutzungsrechte in wirtschaftlich schwieriger Situation dem Unternehmen belässt, so die Reg TP.

Gleichzeitig gibt die Behörde bekannt, dass eine Änderung der Nutzungsbestimmungen für die vergebenen WLL-Frequenzen kurzfristig nicht möglich sei. Die ursprüngliche Zweckbestimmung sei bindend. Dem aktuellen Verlangen einiger Lizenznehmer, ihre Frequenzen nicht nur für den drahtlosen Teilnehmeranschluss nutzen zu können, wolle man aber dadurch nachkommen, indem Frequenzen aus anderen Frequenzbereichen (28-GHz-Bereich) für diese Nachfrage bereitgestellt werden.

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