Bundeskartellamt untersagt den Telekom-Liberty-Deal
Kabelnetz wird nicht an Liberty Media verkauft
Die Deutsche Telekom hat am Montag, den 25. Februar 2002, vom Bundeskartellamt in Bonn die Mitteilung erhalten, wonach der angemeldete Verkauf der Kabel-TV-Regionalgesellschaften von Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern, Bremen/Niedersachsen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Berlin/Brandenburg, Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen und Bayern einschließlich der dortigen Netzebene-4-Gesellschaften der Deutschen Telekom Kabel-Services GmbH (DeTeKS) sowie der MediaServices GmbH (MSG) an die Liberty Media Corporation endgültig untersagt wird.
Das Bundeskartellamt hatte bereits am 31. Januar 2002 eine vorläufige Einschätzung des Vorhabens abgegeben und die Parteien abgemahnt. Die Deutsche Telekom bedauert diese Untersagung durch das Bundeskartellamt, da sie immer davon ausgegangen ist, dass der Verkauf der Kabel-TV-Netze an Liberty Media eindeutig wettbewerbsfördernd ist. Insbesondere wäre im Ortsnetz ein zusätzlicher Infrastrukturanbieter entstanden, so die Telekom. Auch führende Wettbewerbswissenschaftler hatten sich öffentlich für eine Genehmigung des Vorhabens ausgesprochen. Das Bundeskartellamt hatte gefordert, dass die Kabelnetze für die Nutzung von Internet-Zugängen und für Telefongespräche aufgerüstet werden, doch dies lehnte Liberty ab.
Die Deutsche Telekom steht nach eigenen Angaben für neue Verkaufsverhandlungen mit Interessenten bereit. Das Programm zum Schuldenabbau soll konsequent fortgeführt werden, hieß es aus dem Unternehmen, doch das Tempo könne nicht eingehalten werden. Man plante bei der Telekom von den rund 65 Milliarden Euro Verbindlichkeiten gegen Jahresende nur noch 50 Milliarden Euro ausweisen zu müssen.
Liberty hatte 5,5 Milliarden Euro für die sechs verbleibenden Kabelnetze mit rund zehn Millionen Kunden geboten.
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to tiger: lies mal richtig... das Kartellamt forderte den Internet Kabelzugang, Liberty...
das heisst, es wird in diesen Ländern auf absehbare Zeit kein Internet per Kabel geben...