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ELSA-Vorstand stellt Insolvenzantrag

Bei Nichtfortsetzung droht Überschuldung der Gesellschaft. Der Vorstand der ELSA AG hat jetzt, wie zu erwarten war, Insolvenzantrag gestellt. Die von Mitgliedern eines Bankensicherungspools eingeräumten Kreditlinien wurden gekündigt und fällig gestellt. Die Rückzahlung der fälligen Forderungen ist dem Unternehmen nicht möglich. Kontoverfügungen werden nicht mehr zugelassen.
/ Jens Ihlenfeld
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Der Forderung nach Stundung der Rückzahlung und weiterer Verfügung über die Konten ist der Bankenpool bis heute nicht nachgekommen. Da so innerhalb der verbleibenden Zeit bis zum Ablauf der vom Gesetz vorgesehenen Frist von drei Wochen ein erfolgreicher Abschluss der mit einem Investor begonnenen Verhandlungen nicht umsetzbar sei, hat der Vorstand heute beim zuständigen Amtsgericht Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft gestellt.

Zudem warnt ELSA, dass im Fall einer Nichtfortsetzung des Unternehmens auf Grund der dann anzusetzenden abweichenden Bewertungsansätze beim Umlauf- und Beteiligungsvermögen von einer Überschuldung der Gesellschaft auszugehen sei.


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