dmmv veröffentlicht Agenturverträge
Musterverträge für die Internet- und Multimedia-Branche
Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. hat Muster-Verträge für die Internet- und Multimedia-Branche erarbeitet, die er im Rahmen einer Verbandsempfehlung der Branche zur Verfügung stellt. Die Muster-Bedingungen sind bereits der zu Beginn des Jahres wesentlich geänderten Gesetzeslage angepasst und sollen so den Wunsch zahlreicher Internet- Multimediadienstleister nach aktuellen Verträgen erfüllen.
Die Vielzahl von zu regelnden Vertragspunkten ist bei der Unterschiedlichkeit der Anwendungsfelder von Internet- und Multimediaangeboten sehr hoch. Auftraggeber und Auftragnehmer sehen sich hier oft überfordert. Aus diesem Grund habe man ein kartellrechtlich genehmigtes Vertragskonzept entwickelt, das eine einheitliche Struktur der Vertragsgestaltung empfiehlt.
"Für dieses Marktsegment fehlen weitgehend Konditionen für das Vertragsverhältnis Kunde - Dienstleister. Ziel ist es daher, die Kundenbeziehungen von Internet- und Multimediadienstleistern auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen", so der Leiter der dmmv-Projektgruppe Agenturverträge, der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ralf Imhof.
Die von dmmv-Mitgliedsunternehmen im Rahmen einer Projektgruppe erarbeiteten Musterverträge sind für alle Marktteilnehmer kostenfrei nutzbar und können beim dmmv heruntergeladen werden.
"Uns war es einerseits wichtig, den Internet- und Multimediadienstleistern Verträge anzubieten, die so umfassend sind, dass sie den Großteil der Kundenbeziehungen regeln. Andererseits war es uns wichtig, auf Seiten der Auftraggeber Transparenz und Akzeptanz zu schaffen", so Alexander Felsenberg, Vizepräsident und Geschäftsführer des dmmv.
Das Vertragskonzept regelt alle wichtigen Aspekte der Internet- und Multimedia-Produktion, einschließlich Entwicklung, Erstellung und Pflege von Webseiten für E-Commerce, E-Content und Unternehmenspräsentationen. Das komplexe Konzept besteht aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und darauf aufbauenden Agenturverträgen, die sich in fünf Projektphasen aufgliedern, vom "Letter of Intent" über einen "Vertrag über das Erbringen von Beratungsleistungen" und einen "Vertrag zur Unterstützung bei der Erstellung eines Pflichtenheftes" bis hin zu einem "Vertrag zur Erstellung von Multimedia-Webseiten" sowie einem "Vertrag über das Erbringen von Pflegeleistungen".
"Die Aufgliederung in diese Phasen ist notwendig, da nicht alle Dienstleister für jeden Kunden das komplette Leistungspaket erbringen, sondern viele sich auf Teilleistungen spezialisieren", so Stefanie Krones, Rechtsreferentin des dmmv. Diesen Verträgen sind ihrem Inhalt entsprechende besondere Geschäftsbedingungen zugeordnet, die aus den AGB, die allen Einzelverträgen zu Grunde liegen, ausgegliedert sind.
Nach einer Abstimmung der Agenturverträge mit den Marktpartnern konnte das gesetzlich vorgeschriebene Anmeldungsverfahren vor dem Bundeskartellamt abgeschlossen werden. Die Musterverträge sind als Konditionenempfehlungen veröffentlicht im Bundesanzeiger Nummer 31, vom 4. Februar 2002 S. 2607.
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Hallo, die habe offenbar den Link nach Veröffentlichung noch mal geändert :-( Die Meldung...
Der richtige Link lautet http://www.dmmv.de/de/7_pub/homepagedmmv/themen/produktion...
... leider