Günther Jauch unterliegt im Streit um guenter-jauch.de

Automatisierte Informationserteilung über Domain-Verfügbarkeit kein Missbrauch

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klage des Fernsehmoderators Günther Jauch zurückgewiesen, der seine Namensrechte durch die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" verletzt sah. Ursache des Rechtsstreits war die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" durch einen Kunden des Duisburger Providers FreeCity.

Artikel veröffentlicht am ,

Dem Anbieter von Internet-Adressen wurde vorgeworfen, auf der Homepage www.freecity.de die Domain "guenter-jauch.de" durch den dort angebotenen Verfügbarkeits-Check für Internet-Adressen rechtswidrig zur Registrierung angeboten zu haben. Laut Freecity sahen die Anwälte von Günther Jauch in der Anmeldung des Domain-Namens für und im Auftrag des Kunden einen Missbrauch des guten Namens und der Person Jauchs zu kommerziellen Zwecken. Zu Grunde gelegt wurde ein Streitwert von einer halben Million Euro.

Wie andere deutsche Provider fungiert Freecity als Vermittler von DE-Adressen zwischen dem Kunden und der zentralen nationalen Vergabestelle DENIC eG. Der Duisburger Anbieter kann, wie jeder andere Provider weltweit auch, bei dem Antrag einer Registrierung lediglich die Verfügbarkeit über den allgemein zugänglichen Domain-Check "WhoIs" erfragen.

Günther Jauch wollte mit der Klage bewirken, dass Internet-Adressen wie "guenter-jauch.de" oder "guenter-jauch.com" nicht mehr zu einer Registrierung angeboten werden dürfen, selbst wenn diese noch frei verfügbar sind. Dass die bloße automatisierte Informationserteilung über die Verfügbarkeit einer gewünschten Internet-Adresse eine Rechtsverletzung darstellt, wiesen die Kölner Richter zurück. Eine Revision des von der FreeCity GmbH und ihres Partners Kontent GmbH erstrittenen Urteils ist nicht möglich.

Der FreeCity-Geschäftsführer Michael Faß zeigt sich nach dem Urteil zufrieden: "Müssten wir als Anbieter bei jeder Domain-Anmeldung vorher mögliche Rechte Dritter abklären, ginge keine Vergabe mehr ohne Rechtsanwalt."

Hätte die Klage Erfolg gehabt, wäre eine Domainregistrierung laut FreeCity nicht nur mit erheblicheren Kosten für Provider und Kunden verbunden, sondern auch nicht mehr in kurzer Zeit zu realisieren. Eine Prüfung auf Namensrechte sei bei der hohen Anzahl der pro Tag automatisiert registrierten Internet-Adressen sowohl technisch als auch auf Grund der für den Anbieter nicht erkennbaren Rechte Dritter an der Adresse auch nicht zu realisieren.

In der Regel wird der Kunde durch die AGB des Anbieters verpflichtet, eine Überprüfung möglicher Verletzungen von Rechten Dritter selbst durchzuführen, so FreeCity in einer Pressemitteilung.

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Marc Shake 25. Apr 2006

Übrigens: Diese Domain gehört ihm jetzt trotzdem, wie es aussieht...

Kunibald 09. Mär 2003

[ Aber mal ehrlich an alle die eine Homepage haben, taucht der gleiche Name mit...

Lydia Böswald 14. Nov 2002

Hallo liebe Schreiber, habe viele Beiträge gelesen, ich habe auch eine Homepage die...

Gerhard 17. Apr 2002

Es ist doch wohl schon der Witz schlecht hin, das angeblich berühmte Personen oder Firmen...



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