Neues Recht für Hochschulerfindungen in Kraft

Unis sollen Erfindungen und Patente besser wirtschaftlich nutzen können

Mit der am 7. Februar 2002 in Kraft getretenen Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes haben die Hochschulen nun das Recht, Erfindungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Patent anzumelden und damit die wirtschaftliche Verwertung zu forcieren. "Damit werden Ergebnisse der Hochschulforschung schneller und gezielter in die Anwendung gebracht", verspricht Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn.

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Weiter heißt es: "Die systematische Erschließung von wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen der Forschungsarbeit in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist eine gute Investition für künftige Innovationen. Bislang brachliegendes Innovationspotenzial an den deutschen Hochschulen wird mit dem neuen Arbeitnehmererfindungsgesetz mobilisiert."

Bis jetzt hatten allein die Forscherinnen, Forscher und Lehrenden und nicht die Hochschule das Recht, ein Forschungsergebnis zum Patent anzumelden und wirtschaftlich zu verwerten. In der Vergangenheit sei von diesem Recht viel zu selten Gebrauch gemacht worden und damit die Option für eine wirtschaftliche Nutzung entfallen, heißt es in einer Pressemitteilung vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Mit dem novellierten Arbeitnehmererfindungsgesetz erhalten die Erfinderinnen und Erfinder an den Hochschulen - nicht nur die Professoren - künftig 30 Prozent der Lizenzeinnahmen, während die jeweilige Hochschule 70 Prozent der Einnahmen aus einer Patentverwertung erhält und damit neben dem Rückfluss von Mitteln auch den Verwertungsaufwand decken können soll.

Aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung werde nun mit UMTS-Mitteln der systematische Aufbau und Ausbau des Hochschulpatentsystems unterstützt. Dafür sollen bis zum Jahr 2003 rund 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. In den Ländern entstehen laut BMBF zurzeit Patent- und Verwertungsagenturen, die mit der professionellen Patentverwertung an den Hochschulen beginnen.

Bundesforschungsministerin Bulmahn fordert die Hochschulen auf, die neuen Möglichkeiten aktiv zu nutzen. Sie gehe davon aus, dass mit In-Kraft-Treten des neuen Arbeitnehmererfindungsrechts langfristig ein großer Innovationsschub von den deutschen Hochschulen ausgehen wird.

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Thomas Ritter 08. Feb 2002

Zu diesem Gesetz kann man nur sagen, dass eine Politik der Verhinderung neuer Patente den...

Sebastian Bergmann 08. Feb 2002

Betrifft dies auch Arbeiten der Studenten? Ich fände es beispielsweise nicht so toll...



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