DMCA - EFF greift US-Urheberrechts-Gesetz weiter an
US-Bürgerrechtler organisieren weiteren Widerstand
Nachdem die US-Bürgerrechts-Organisation "Electronic Frontier Foundation" (EFF) bereits im letzten Jahr erfolglos versucht hat, gegen den sehr umstrittenen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) zu klagen, geht man nun einen anderen Weg. Im Rahmen des Verfahrens um das russische Software-Unternehmen Elcomsoft bittet man nun das zuständige Bezirksgericht, das relativ junge digitale Urheberrechtsgesetz als verfassungswidrig einzustufen, da es die Redefreiheit und technische Entwicklungen gravierend einschränken würde.
Die US-Regierung hatte die Strafverfolgung des Programmierers Dmitry Sklyarov zwar am 13. Dezember 2001 eingestellt, sieht dessen Moskauer Arbeitgeber Elcomsoft jedoch weiterhin als kriminell verantwortlich für das Programmieren und Anbieten von Software, die verschlüsselte Adobe-eBook- in unverschlüsselte PDF-Dokumente konvertiert. Das Aushebeln von Kopierschutzmechanismen ist jedoch nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) generell strafbar.
Neben Elcoms eigenen Anträgen, den Fall einzustellen, hat die US-Bürgerrechts-Organisation "Electronic Frontier Foundation" (EFF) beim Bundesbezirksgericht eine Sachverständigen-Schrift eingereicht. Enthalten sind eine Erklärung von 35 Rechtsprofessoren und eine Erklärung des EFF, die von verschiedenen Stellen unterzeichnet wurde. Dazu zählen die "Computing Law and Technology and U.S. Public Policy Committees of the Association for Computing Machinery", die "American Association of Law Libraries", das "Electronic Privacy Information Center", das "Consumer Project on Technology", die "Computer Professionals for Social Responsibility" und die "Music Library Association".
"Die Adobe-eBook-Technik übergibt die Kontrolle der Lesererfahrungen komplett an die Verlage", bemerkt EFF Legal Director Cindy Cohn. "Diese können Verleih oder Verkauf von eBooks unterbinden, ebenso wie den Transfer von einer Maschine auf eine andere, um ein angenehmeres Lesen zu ermöglichen, das Ausdrucken von Teilen eines eBooks in Kritiken oder Kommentaren zu nutzen oder die Nutzung von Sprachausgabe-Software, die oft von sehbehinderten Menschen eingesetzt wird."
"Das Gesetz sollte die verfassungsmäßig garantierten Rechte von eBook-Käufern schützen, nicht nur die von eBook-Publishern oder Unternehmen, die versuchen eBook-Formate zu schützen", ergänzt EFF Urheberrechts-Anwalt Robin Gross. "Wenn Elcomsoft unter dem DMCA verurteilt wird, dann wird es für Wettbewerber illegal, Software zu schreiben oder digitale Unterhaltungs-Geräte zu fertigen, die mit denen der etablierten Medien-Unternehmen konkurrieren."
Der Fall Elcomsoft begann am 17. Juli 2001, als FBI-Beamte den Elcomsoft-Angestellten Sklyarov nach einem Vortrag über Adobes eBook-Kopierschutz auf Grund einer Klage von Adobe verhaftete. Adobe zog sich auf Grund des steigenden öffentlichen Interesses aus dem Fall zurück, der aber von der Staatsanwaltschaft weiter fortgeführt wurde. Sklyarov und Elcomsoft wurden fünf Verletzungen des DMCA vorgeworfen, die unter "Umgehungs-Maßnahmen" und "Verschwörung" fallen. Erst im August kam der 26-jährige russische Staatsbürger und Familienvater auf Kaution frei und durfte bis zu seiner endgültigen Freisprechung am 13. Dezember 2001 seine Wohnung nicht verlassen. Freigesprochen wurde er erst, nachdem er versprach, weiterhin als Zeuge für den Fall zur Verfügung zu stehen. Laut EFF sind die zahlreichen Protestaktionen gegen die Festnahme von Sklyarov ein weiterer Grund für die Freilassung.
Bereits vor einiger Zeit von Elcomsoft eingereichte Anträge auf Einstellung des Verfahrens aus verfassungsrechtlichen Gründen sollen am 1. April 2002 vor dem Bundesrichter Judge Ronald Whyte in San Jose, Kalifornien, Thema eines Gerichtstermins sein. Etwas früher, am 4. März 2002, soll eine Anhörung bezüglich fehlender Beweise für eine "Verschwörung" stattfinden.
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