Datenschutz-Gütesiegel - Erste Gutachter akkreditiert

Produktkriterien für das Schleswig-Holsteiner Gütesiegel veröffentlicht

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein hat die Unterlagen für Anträge auf die Zertifizierung von IT-Produkten sowie die Namen der ersten drei anerkannten Gutachter veröffentlicht. Das schleswig-holsteinische Datenschutzrecht bietet Herstellern und Vertriebsfirmen von IT-Produkten die Möglichkeit, ihr Produkt mit einem Gütesiegel auszeichnen zu lassen.

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Datenschutzsiegel
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Dadurch wird die Vereinbarkeit des Produkts mit den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz bestätigt. Nach dem Landesdatenschutzgesetz sollen die Behörden vorrangig Produkte einsetzen, die ein derartiges Gütesiegel besitzen.

Interessierte Hersteller und Vertriebsfirmen können ab sofort mit den ersten anerkannten Gutachtern einen privaten Begutachtungsvertrag für ihr Produkt abschließen. Die erfolgreiche Begutachtung ist Voraussetzung für die Erteilung des Gütesiegels. Das Gütesiegel selbst wird vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Antrag erteilt, nachdem das Gutachten auf Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft wurde, heißt es in einer Pressemitteilung. Für die Prüfung, Bewertung und Dokumentation der Begutachtung durch die Gutachter stellt das ULD mit Hintergrundinformationen, Anforderungskatalog und Prüfschema die Grundlagen zur Verfügung.

Laut ULD stellt der Gutachter bei seiner Begutachtung zunächst das datenschutzrechtliche Anforderungsprofil zusammen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Zweckes und Einsatzbereiches. Auf der Basis der Produktbeschreibung wird anschließend der Ist-Zustand des Produkts ermittelt und geprüft, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen technisch und/oder organisatorisch umgesetzt werden. Schließlich nimmt der Gutachter eine Gesamtbewertung des Produktes vor. Bei der Begutachtung wird insbesondere auf die Produkteigenschaften in den Bereichen Datenvermeidung und Datensparsamkeit, Datensicherheit und Revisionsfähigkeit der Datenverarbeitung sowie Gewährleistung der Rechte der Betroffenen geachtet. Innovative Umsetzungen datenschutzrechtlicher Anforderungen sollen bei der Gesamtbeurteilung besonders ins Gewicht fallen.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz erwartet, dass die Anforderungen nicht nur bei der Begutachtung von IT-Produkten eine Rolle spielen, sondern mittel- und langfristig zunehmend bereits Einfluss auf die Entwicklung und Herstellung von Informationstechnik haben werden. Das ULD plant, den Anforderungskatalog an die IT-Produkte dynamisch an die Entwicklung der Informationstechnik anzupassen.

Zugleich mit den Produktkriterien hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz die ersten drei Gutachter akkreditiert. Derzeit laufen weitere acht Akkreditierungsverfahren, die in den nächsten Wochen abgeschlossen sein werden. Die anerkannten Gutachter und Prüfstellen sind in ein Register beim ULD aufgenommen, so dass interessierte Anbieter von IT-Produkten den Kontakt herstellen und sich die Verbraucher darüber informieren können, welche Gutachter beim ULD akkreditiert sind.

Antragsformulare und Informationen zu Produktzertifizierung und Gutachtern sind im Internet abrufbar unter dem Link: www.datenschutzzentrum.de/guetesiegel/.

Formulare und Informationen können auch bezogen werden über das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, Tel: 0431/988-1398, Fax: 0431/988-1223, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de.

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