Bundeskartellamt mahnt Liberty Media ab
Die marktbeherrschende Stellung von KDG auf dem Markt für die Einspeisung von Inhalten in das Kabelnetz wird durch die Kombination mit den Inhalteaktivitäten von Liberty Media verstärkt, meinen die Kartellwächter. Da Liberty Media rund 60 Prozent aller Breitbandkabelkunden in Deutschland versorgen würde und das Netz zum Vertrieb eigener Inhalte nutzen wird, würde der Zusammenschluss auch insoweit zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung führen.
Nach der so genannten Abwägungsklausel sei aber ein Zusammenschluss trotz der erwarteten Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung freizugeben, wenn die beteiligten Unternehmen nachweisen, dass durch den Zusammenschluss auch Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten, welche die Nachteile der Marktbeherrschung überwiegen.
Die Verbesserungen, die sich nach Auffassung von Liberty auf dem Markt für Sprachtelefonie ergeben sollen, sind nach Auffassung der Beschlussabteilung aber nicht hinreichend nachgewiesen. Insbesondere erscheine fraglich, ob auf dem Internetprotokoll basierende Sprachtelefonie-Dienstleistungen innerhalb des der Prüfung zugrunde liegenden Prognosezeitraums in ausreichendem Maß realisiert werden können.
Auf dem Endkundenmarkt für Pay-TV führe der Zusammenschluss zu keiner nennenswerten Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen, ist sich das Bundeskartellamt sicher. Wegen der Verflechtungen zwischen Liberty Media und Kirch - Liberty Media hält eine bedeutende Minderheitsbeteiligung an News Corp., die wiederum über BSkyB mit Kirchs Pay-TV verbunden ist - und der gegenseitigen Abhängigkeiten ist nicht anzunehmen, dass wesentlicher Wettbewerb zwischen diesen Anbietern herrscht.
Verbesserungen auf dem "Markt für die Lieferung von Pay-TV Kanälen an Pay-TV-Veranstalter" sei nicht zu erkennen. Ein monopolistischer Plattformbetreiber (Premiere World) würde durch zwei monopolistische Plattformbetreiber (Liberty Media für den Kabelbereich und Premiere World für den Satelliten-Bereich) ersetzt. Außerdem sehe das Geschäftsmodell eine exklusive Kundenbeziehung bei Liberty Media vor. Im Bereich der KDG-Netze wäre Liberty Media deshalb der einzige Anbieter von Pay-TV.
Auch wenn es durch den Einstieg von Liberty Media zu Verbesserungen auf den Märkten für den breitbandigen Internetzugang komme, überwiegen diese die negativen Auswirkungen auf den Kabelmärkten nicht. Zu bedenken sei zudem, dass die Kabelmärkte heute weitgehend monopolistisch geprägt sind, wohingegen die Internetmärkte junge und wachsende Märkte sind, bei denen mit einer Verstärkung des Wettbewerbs eher gerechnet werden kann.
Da Liberty Media zudem zunächst nicht beabsichtige, das Kabelnetz voll auszubauen, hegt das Bundeskartellamt Zweifel, ob Liberty Media tatsächlich das wettbewerbliche Potenzial des Kabelnetzes auf den von der Deutschen Telekom beherrschten Märkten für Internetzugang und Telefonie nutzen werde.
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