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PS2-Modchip-Hersteller unterliegen vor britischem Gericht

Laut Richter ist auch das Umgehen von regionalen Beschränkungen verboten. Ende 2001 hat Sony in England die kleinen Hersteller Neo Technologies und Channel Technology verklagt, da beide Modchips anbieten, die zumindest den Kopierschutz der PlayStation 2 umgehen. Richter Jacob hat am Mittwoch nun zu Gunsten von Sony entschieden.
/ Christian Klaß
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Während der Neo4 Modchip von Neo Technologies die Nutzung von CD-R- und DVD-R-Medien ermöglicht und die regionalen Beschränkungen für DVD-Spielfilme aushebelt, geht der Messiah noch etwas weiter und erlaubt beispielsweise das Abspielen von PS2-Importspielen aus allen Ländern. Zudem erspart einem der Messiah den "Swap-Trick" (Original-Spiel zum Starten von "Kopie" nötig), der beim Neo4 bei DVD-Rohlingen anzuwenden ist. Dem Neo4 kann man den Swap-Trick bei DVD-Rohlingen nur durch zusätzlichen Einbau des aus Italien stammenden Origa-Modchips austreiben. Der Messiah wurde im Unterschied zum über das Internet bestellbaren Neo4 allerdings nur in kleinen Stückzahlen hergestellt und bisher hauptsächlich vor Ort in Konsolen eingebaut.

Obwohl der Richter laut Channel Technologies anerkannte, dass die Möglichkeit, Sicherheitskopien zu erstellen und abspielen zu können, im Interesse des Kunden und zudem rechtlich erlaubt (CDPA 1988) sei, sah er in den Modchips hauptsächlich Instrumente zur Verbreitung von Raubkopien und gab Sony Recht. Auch das von der Verteidigung angeführte Argument, dass Modchips eine freie PS2-Softwareentwicklung eröffnen, wog dies nicht auf.

Zudem hat Richter Jacob laut Channel Technology Stellung zu Importspielen bezogen: Sony habe Spiele für die Regionen lizenziert, für die sie gedacht sind. Die Lizenzen würden eine Nutzung in anderen Regionen nicht erlauben, daran müssten sich auch Privatanwender halten. Sonys Anwälte sollen wie folgt argumentiert haben: Ein Spiel, das ohne Erlaubnis genutzt wird, würde technisch gesehen im Speicher der Konsole eine Kopie von urheberrechtlich geschütztem Material erzeugen. Diese Kopie wäre eine Rechtsverletzung, weil es sich um eine unerlaubte Kopie (im Speicher der Konsole) handle.

Mit anderen Worten: Das Spielen von Importspielen ist eine Urheberrechtsverletzung und somit strafbar. Dies könnte auch Folgen für den Import und das Abspielen von DVD-Spielfilmen haben, da auch hier regionale Beschränkungen umgangen werden müssen.

Channel Technology hat das Gerichtsverfahren 45.000 britische Pfund gekostet. Sony erhält 15.000 Pfund Schadensersatz - die Summe ist auf Grund der geringen Messiah-Stückzahlen sehr moderat ausgefallen. Was Neo Technologies zahlen muss, ist nicht bekannt.

Bei Channel Technologie scheint man nicht überrascht über den Ausgang zu sein. Auf der Firmen-Website heißt es: "Die Entscheidung zu Gunsten Sony ist unbestreitbar korrekt, Channel Technology bestreitet nicht, dass das [der Messiah-Modchip] für die illegale Nutzung von Spielen genutzt werden kann und hat diese Angelegenheit zu keiner Zeit abgestritten." Man habe mehr auf die technischen Funktionen und die Verhinderung legaler Aktivitäten durch Kopierschutzmechanismen hingewiesen. "Es kann schwer sein, die eigene moralische Balance abzuwägen, wenn man so viele Kunden zufrieden gestellt und so viel Lob erhalten hat, während man auf der Basis von 'hab Spaß dran, solange es anhält' lebt, und es hat länger angedauert als erwartet!"

Im Moment sind Händler von Videospiel-Zubehör auf Grund der Rechtsprechung in England verunsichert. Man befürchtet, dass dies erst der Anfang ist. Immerhin sind damit zwei der wichtigsten Modchip-Entwickler aus dem Rennen. Wie die restlichen Entwickler und Anbieter nun handeln werden, wird die Zukunft zeigen. Channel Technology fasst den Zustand in Worte: "Der Markt für solche Modifikations-Geräte wird nun sicherlich in den Untergrund getrieben."


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