PS2-Modchip-Hersteller unterliegen vor britischem Gericht
Laut Richter ist auch das Umgehen von regionalen Beschränkungen verboten
Ende 2001 hat Sony in England die kleinen Hersteller Neo Technologies und Channel Technology verklagt, da beide Modchips anbieten, die zumindest den Kopierschutz der PlayStation 2 umgehen. Richter Jacob hat am Mittwoch nun zu Gunsten von Sony entschieden.
Messiah Modchip für PS2
Während der Neo4 Modchip von Neo Technologies die Nutzung von CD-R- und DVD-R-Medien ermöglicht und die regionalen Beschränkungen für DVD-Spielfilme aushebelt, geht der Messiah noch etwas weiter und erlaubt beispielsweise das Abspielen von PS2-Importspielen aus allen Ländern. Zudem erspart einem der Messiah den "Swap-Trick" (Original-Spiel zum Starten von "Kopie" nötig), der beim Neo4 bei DVD-Rohlingen anzuwenden ist. Dem Neo4 kann man den Swap-Trick bei DVD-Rohlingen nur durch zusätzlichen Einbau des aus Italien stammenden Origa-Modchips austreiben. Der Messiah wurde im Unterschied zum über das Internet bestellbaren Neo4 allerdings nur in kleinen Stückzahlen hergestellt und bisher hauptsächlich vor Ort in Konsolen eingebaut.
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Obwohl der Richter laut Channel Technologies anerkannte, dass die Möglichkeit, Sicherheitskopien zu erstellen und abspielen zu können, im Interesse des Kunden und zudem rechtlich erlaubt (CDPA 1988) sei, sah er in den Modchips hauptsächlich Instrumente zur Verbreitung von Raubkopien und gab Sony Recht. Auch das von der Verteidigung angeführte Argument, dass Modchips eine freie PS2-Softwareentwicklung eröffnen, wog dies nicht auf.
Zudem hat Richter Jacob laut Channel Technology Stellung zu Importspielen bezogen: Sony habe Spiele für die Regionen lizenziert, für die sie gedacht sind. Die Lizenzen würden eine Nutzung in anderen Regionen nicht erlauben, daran müssten sich auch Privatanwender halten. Sonys Anwälte sollen wie folgt argumentiert haben: Ein Spiel, das ohne Erlaubnis genutzt wird, würde technisch gesehen im Speicher der Konsole eine Kopie von urheberrechtlich geschütztem Material erzeugen. Diese Kopie wäre eine Rechtsverletzung, weil es sich um eine unerlaubte Kopie (im Speicher der Konsole) handle.
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Naja wenn du meinst.... aber ich glaub ich muss dir leider Gottes sagen, du hast wirklich...
§ 2 AGBG (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines...
EINSPRUCH! ich besitze eine ps1 und habe mir _immer_ original-spiele gekauft...
Das Wort Lame sollte lediglich als Provokation dienen und nicht, wie Du sofort angenommen...